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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2014:

Formen der Zusammenarbeit von Ärzten: Gruppenpraxis oder Ordinationsgemeinschaft?

Formen der Zusammenarbeit von Ärzten: Gruppenpraxis oder Ordinationsgemeinschaft?

Eine Gruppenpraxis kann nur von mind. zwei Personen, die zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind, gebildet werden.
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Was ändert sich ab Juli?

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4 % mehr Familienbeihilfe, Senkung des Unfallversicherungsbeitrages und Geld zurück vom Finanzamt beim Umbau von Wohnraum.
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Sonderklassegebühren bei Ärzten

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Ärzte, die Patienten behandeln, die in einer höheren Verpflegungsklasse versichert sind, erhalten im Regelfall eine Sondergebühr.
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Planen Sie einen Grundstücksverkauf?

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Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der Grunderwerbsteuer aufgehoben.
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Ärztliche Nebentätigkeit muss gemeldet werden

Ärztliche Nebentätigkeit muss gemeldet werden

Angestellte Ärzte müssen freiberufliche ärztliche Nebentätigkeiten der jeweiligen Landesärztekammer melden.
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Wieviel dürfen Studenten verdienen?

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Den Sommer nutzen viele Studenten, um Geld zu verdienen.
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Kulturlinks

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Aktuelle Kulturveranstaltungen und Ausstellungstermine.
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Formen der Zusammenarbeit von Ärzten: Gruppenpraxis oder Ordinationsgemeinschaft?

Formen der Zusammenarbeit von Ärzten: Gruppenpraxis oder Ordinationsgemeinschaft?

Gruppenpraxis

Eine Gruppenpraxis kann nur von mindestens zwei Personen, die zur freiberuflichen Berufsausübung eines Gesundheitsberufes berechtigt sind, gebildet werden. Das muss nicht unbedingt derselbe Gesundheitsberuf sein. Allerdings darf zwischen Kassen- und Wahlärzten keine Gruppenpraxis gegründet werden. Es kann entweder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Personengesellschaft gegründet werden.

Bei den Personengesellschaften besteht die Möglichkeit:

  • einer Offenen Gesellschaft (OG) oder
  • einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (z.B. ein Jobsharing, das in manchen

Bundesländern möglich ist).

Ordinationsgemeinschaft bzw. Apparategemeinschaft

Von einer Ordinationsgemeinschaft spricht man, wenn freiberuflich tätige Ärzte lediglich die Ordinationsräume gemeinsam nutzen. Werden medizinisch-technische Geräte gemeinsam benutzt, liegt eine Apparategemeinschaft vor. Beide Arten der Gemeinschaft können auch zugleich vorliegen.

Die Ordinations- und Apparategemeinschaft kann als bloße Kostengemeinschaft, aber auch als Ertragsgemeinschaft ausgestaltet sein. Der Erlös aus der ärztlichen Tätigkeit fließt in eine gemeinsame Kasse, aus der auch die Ausgaben bestritten werden. Der Arzt ist dann am verbleibenden Gewinn nach Maßgabe der (gesellschafts-)vertraglichen Vereinbarung beteiligt. In diesem Fall spricht man von einer Ertragsgesellschaft.

Werden nur die Kosten nach einem sachgerechten Schlüssel (in der Regel Umsatz- oder Arbeitszeitschlüssel) gemeinsam getragen, spricht man von einer Kostengemeinschaft. Zur Deckung dieser Kosten werden von den Ärzten laufende Einzahlungen gemacht.

Stand: 27. Mai 2014

Bild: EpicStockMedia - Fotolia.com

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