Durch welche Maßnahmen ist die Gastronomie von der Steuerreform betroffen?
Es wird für Gastronomiebetriebe einige Änderungen im Rahmen der Steuerreform geben.
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Es wird für Gastronomiebetriebe einige Änderungen im Rahmen der Steuerreform geben.
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Im Arbeitszeitgesetz wird geregelt, dass grundsätzlich die tägliche Normalarbeitszeit acht Stunden und die wöchentliche Normalarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf.
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Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Dirndl bzw. ein Trachtenanzug abgesetzt werden.
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Nach der derzeit vorliegenden Fassung der Steuerreform soll eine allgemeine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.
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Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, können eine Vielzahl von unterschiedlichen Förderungen beantragen.
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Werbeartikel im eigenen Design spielen eine tragende Rolle im Marketing.
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Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Dirndl bzw. ein Trachtenanzug abgesetzt werden, und zwar entweder als
Nur typische Berufskleidung oder bloße Arbeitsschutzkleidung kann als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Sie muss überwiegend beruflich verwendet werden (nicht ausschließlich). Unter Arbeitskleidung in diesem Sinn fallen, z. B. Uniformen, Arbeitsmäntel, Schutzhelme.
Nicht dazu zählt Kleidung, die üblicherweise auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit getragen wird, auch wenn die Kleidung tatsächlich nur während der Arbeitszeit getragen wird, oder wenn die Verwendung der Kleidungsstücke im Interesse des Arbeitgebers liegt oder diese Bekleidung angeordnet wird.
Aus den oben genannten Gründen ist ein Dirndl grundsätzlich nicht als typische Berufskleidung anzusehen, außer es kommt ihm ein allgemein erkennbarer Uniformcharakter zu, sodass eine private Nutzung praktisch ausgeschlossen werden kann.
Diesen Uniformcharakter hat ein Dirndl oder der Trachtenanzug dann, wenn eine Einheitskleidung im Betrieb getragen wird und der Mitarbeiter durch eine Aufschrift (und/oder die Art der Kleidung) somit eindeutig zum Hotel bzw. Gasthaus zugeordnet werden kann.
Die Reinigungskosten von Arbeitskleidung sind nur dann Werbungskosten, wenn die Kosten eindeutig höher sind als bei der Reinigung von Alltagskleidung.
Stand: 27. März 2015