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Gastronews

Artikel der Ausgabe Frühling 2024:

Was hat sich zuletzt für Kapitalgesellschaften geändert?

Was hat sich zuletzt für Kapitalgesellschaften geändert?

Änderungen bei Mindeststammkapital und Größenklassenkriterien sowie eine neue Gesellschaftsform.
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Umsatzsteuer: Was gilt bei All-Inclusive als Nebenleistung der Beherbergung?

Umsatzsteuer: Was gilt bei All-Inclusive als Nebenleistung der Beherbergung?

Umfangreicher Katalog in den Umsatzsteuerrichtlinien zu Nebenleistungen bei All-Inclusive.
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Wann kann die Gastgewerbepauschalierung in Anspruch genommen werden?

Wann kann die Gastgewerbepauschalierung in Anspruch genommen werden?

Die Nutzung der Gastgewerbepauschalierung kann steuerliche Vorteile bringen. Vorab müssen die Voraussetzungen geklärt sein.
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Steuerfreie Mitarbeiterprämie: Zusatzkollektivvertrag für Hotel- und Gastrogewerbe abgeschlossen

Steuerfreie Mitarbeiterprämie: Zusatzkollektivvertrag für Hotel- und Gastrogewerbe abgeschlossen

Steuerfreie Auszahlung einer Mitarbeiterprämie bis max. € 3.000,00 unter bestimmten Voraussetzungen in 2024 möglich.
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Erhöhungen ab 2024 bei Familienleistungen

Erhöhungen ab 2024 bei Familienleistungen

Was bewirkt die Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages?
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ORF-Beitrag: Wie sind die Regelungen für Unternehmer ab 2024?

ORF-Beitrag: Wie sind die Regelungen für Unternehmer ab 2024?

Die ORF-Beitragspflicht für Unternehmen basiert auf der Kommunalsteuerpflicht.
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Wie guter Gästeservice zum Erfolg eines Hotels beitragen kann

Wie guter Gästeservice zum Erfolg eines Hotels beitragen kann

Guter Gästeservice geht von der Buchung bis zur Verabschiedung des Gastes.
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Wann kann die Gastgewerbepauschalierung in Anspruch genommen werden?

Wann kann die Gastgewerbepauschalierung in Anspruch genommen werden?

Die Gastgewerbepauschalierung ermöglicht es, für bestimmte Betriebsausgaben Pauschalen anzusetzen. Vorab ist aber zu klären, ob eine Anwendung der Gastgewerbepauschalierung in Frage kommt.

Die entsprechende Verordnung normiert, dass bei der Ermittlung des Gewinnes bei Betrieben, für die eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe im Sinne des § 111 Gewerbeordnung erforderlich ist und während des gesamten Wirtschaftsjahres vorliegt, nach Maßgabe der Bestimmung der Verordnung Betriebsausgaben pauschal angesetzt werden können. Für eine Tätigkeit, für die zwar eine entsprechende Gewerbeberichtigung vorliegt, aber steuerlich eine reine Vermögensverwaltung (insbesondere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ist, kann daher die Gastgewerbepauschalierung nicht in Anspruch genommen werden.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Es besteht keine Buchführungspflicht und es werden auch nicht freiwillig Bücher geführt, die eine Bilanzierung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG) ermöglicht. Das Führen von Aufzeichnungen, die eine vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3) ermöglichen, ist aber nicht schädlich.
  • Die Umsätze (in der Regel jene aus dem Vorjahr, außer bei Betriebseröffnungen) im Sinne der Bundesabgabenordnung (§ 125) betragen nicht mehr als € 400.000,00. Laut Einkommensteuerrichtlinien stellen durchlaufende Posten keine Umsätze dar und bleiben bei Anwendung der Pauschalierung außer Ansatz; gleiches gilt für die Ortstaxe, Tourismusabgabe oder eine ähnliche Abgabe, die an die Gemeinde bzw. das Land abzuführen ist. Es sind weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, Rumpfwirtschaftsjahren und Betriebseröffnungen zu beachten.
  • Aus der Steuererklärung geht hervor, dass man von der Pauschalierung Gebrauch macht.

Stand: 27. März 2024

Bild: JackF - stock.adobe.com

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