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Gastronews

Artikel der Ausgabe Herbst 2019:

Welche Änderungen bringt die im Nationalrat beschlossene Steuerreform für Gastronomie und Hotellerie?

Welche Änderungen bringt die im Nationalrat beschlossene Steuerreform für Gastronomie und Hotellerie?

Der Nationalrat hat kurz vor der Wahl am 19. September unter anderem das Steuerreformgesetz 2020 und das Abgabenänderungsgesetz 2020 beschlossen.
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Was ist bei der Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter zu beachten?

Was ist bei der Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter zu beachten?

Abnutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 400,00, sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter, können grundsätzlich im Jahr der Anschaffung steuerlich voll als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
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Generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab 1.11.2019

Generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab 1.11.2019

Ab 1. November 2019 gilt ein umfassendes Rauchverbot in Räumen der Gastronomie.
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Muss man als Gastronom an der neuen elektronischen Zustellung durch Behörden teilnehmen?

Muss man als Gastronom an der neuen elektronischen Zustellung durch Behörden teilnehmen?

Mit Beginn 2020 können Behörden grundsätzlich bundesbehördliche Dokumente elektronisch zustellen.
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Was ist beim Sachbezug von kleinen Dienstwohnungen zu beachten?

Was ist beim Sachbezug von kleinen Dienstwohnungen zu beachten?

Wird einem Dienstnehmer eine Wohnung zur Verfügung gestellt, so ist dafür grundsätzlich in der Lohnverrechnung ein Sachbezug anzusetzen und dieser zu versteuern.
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Registrierkasse: Jahresabschluss und Datensicherung nicht vergessen!

Registrierkasse: Jahresabschluss und Datensicherung nicht vergessen!

Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstände des Umsatzzählers der Registrierkasse zu ermitteln (Monatszähler) und als Barumsatz mit Betrag Null (0) zu speichern.
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Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2020

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2020

Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
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Generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab 1.11.2019

Generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab 1.11.2019

Ab 1. November 2019 gilt ein umfassendes Rauchverbot in Räumen der Gastronomie. Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz regelt dies unter anderem wie folgt:

  • Rauchverbot gilt in Räumen für die Herstellung, Verarbeitung, Verabreichung oder Einnahme von Speisen oder Getränken sowie die in Gastronomiebetrieben für alle den Gästen zur Verfügung stehenden Bereiche, ausgenommen Freiflächen (z. B. Terrasse, Gastgarten).
  • Rauchverbot gilt auch in Mehrzweckhallen bzw. Mehrzweckräumen. Miterfasst sind auch nicht ortsfeste Einrichtungen, insbesondere Festzelte. Rauchverbot gilt auch in Räumen, in denen Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden, sowie in Räumen, in denen Vereine Veranstaltungen, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, abhalten. Es ist dabei unbeachtlich, ob der Zutritt nur auf einen im Vorhinein bestimmten Personenkreis beschränkt ist.
  • In Hotels und vergleichbaren Beherbergungsbetrieben gilt Rauchverbot. In den allgemein zugänglichen Bereichen kann unter bestimmten Voraussetzungen, ein Nebenraum als Raucherraum eingerichtet werden, sofern gewährleistet ist, dass aus diesem Nebenraum der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt, das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird und in dem Raucherraum auch keine Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden.

Die Regelungen des Rauchverbotes erstrecken sich auch auf die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen. Rauchverbote sind durch den Rauchverbotshinweis „Rauchen verboten“ oder durch Rauchverbotssymbole (z. B. Piktogramme) kenntlich zu machen.

Stand: 28. Oktober 2019

Bild: Nopphon - stock.adobe.com

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