Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2020
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
ASVG
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Geringfügigkeitsgrenze |
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monatlich |
€ 460,66 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 690,99 |
Höchstbeitragsgrundlage |
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täglich |
€ 179,00 |
monatlich |
€ 5.370,00 |
jährlich für Sonderzahlungen |
€ 10.740,00 |
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen |
€ 6.265,00 |
Auflösungsabgabe |
entfällt ab 2020 |
Stand: 27. August 2019
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