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Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Sommer 2019:

Welche Änderungen soll die geplante Steuerreform 2020 für Land- und Forstwirte bringen?

Welche Änderungen soll die geplante Steuerreform 2020 für Land- und Forstwirte bringen?

In der Einkommensteuer soll die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von € 400,00 auf € 800,00 angehoben werden.
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Wie sollen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne der Einkommensteuer erweitert werden?

Wie sollen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne der Einkommensteuer erweitert werden?

Bewertungsrechtlich ist die Tierzucht und Tierhaltung dem „land- und forstwirtschaftlichen Vermögen“ zuzuordnen, wenn die Voraussetzungen für die Einstufung als „Landwirtschaftliches Vermögen“ gegeben sind.
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Wie können Einkommensteuervorauszahlungen per Lastschrift entrichtet werden?

Wie können Einkommensteuervorauszahlungen per Lastschrift entrichtet werden?

Ein SEPA-Lastschriftmandat kann für die Einziehung von Abgaben nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.
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Was ist bei den Einkommensteuervorauszahlungen bis 30.9. zu beachten?

Was ist bei den Einkommensteuervorauszahlungen bis 30.9. zu beachten?

Für die Einkommensteuervorauszahlung des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden.
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Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2020

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2020

Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
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Wie kann man Veränderungen effektiv umsetzen?

Wie kann man Veränderungen effektiv umsetzen?

Veränderungen verursachen bei Menschen Verunsicherung und werden oft nicht sofort positiv gesehen.
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Was ist bei den Einkommensteuervorauszahlungen bis 30.9. zu beachten?

Was ist bei den Einkommensteuervorauszahlungen bis 30.9. zu beachten?

Vorauszahlungen herabsetzen

Für die Einkommensteuervorauszahlung des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. Dies sollte insbesondere geprüft werden, falls der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der des Vorjahres.

Anspruchsverzinsung

Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2018 zu laufen. Wenn eine Einkommensteuernachzahlung droht, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen. Aus der Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2018 handelt.

Die Höhe der Anspruchszinsen liegt derzeit bei 1,38 % pro Jahr. Zinsen bis € 50,00 werden aber nicht festgesetzt, d. h. bei einer Nachforderung von beispielsweise € 10.000,00 ist der letzte Zahlungstermin, um einen Zinsanfall zu vermeiden, der 10.2.2020. Zu beachten ist, dass bei Überweisungen der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Finanzamtes als Entrichtungstag gilt.

Stand: 27. August 2019

Bild: DoraZett - Fotolia.com

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