Kanzleimarketing
Mobile Version

Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Sommer 2021:

Wie wird ein Eigenjagdrecht bei der Grundstücksveräußerung besteuert?

Wie wird ein Eigenjagdrecht bei der Grundstücksveräußerung besteuert?

Bei der Veräußerung eines Grundstückes werden die sogenannten „grundstücksgleichen Rechte“ einkommensteuerlich wie das Grundstück selbst behandelt.
... Artikel lesen

Was müssen Land- und Forstwirte beim Betrieb einer Photovoltaikanlagen beachten?

Was müssen Land- und Forstwirte beim Betrieb einer Photovoltaikanlagen beachten?

Wie Einkünfte, die aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage erwirtschaftet werden, steuerlich behandelt werden müssen, hängt dabei wesentlich von der Art der betriebenen Anlage ab.
... Artikel lesen

Ist der Verlustersatz für indirekt betroffene Land- und Forstwirte steuerpflichtig?

Ist der Verlustersatz für indirekt betroffene Land- und Forstwirte steuerpflichtig?

Durch die coronabedingte Schließung der Gastronomie und Hotellerie waren oft auch landwirtschaftliche Betriebe als Zulieferer schwer betroffen.
... Artikel lesen

Kann bei Vermietung oder Verpachtung an einen pauschalierenden Land- und Forstwirt zur Umsatzsteuerpflicht optiert werden?

Kann bei Vermietung oder Verpachtung an einen pauschalierenden Land- und Forstwirt zur Umsatzsteuerpflicht optiert werden?

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) in der Regel (unecht) steuerbefreit.
... Artikel lesen

Ist die „verwaltungstechnische Schwierigkeit“ eine Voraussetzung für die umsatzsteuerliche Pauschalierung der Land- und Forstwirte?

Ist die „verwaltungstechnische Schwierigkeit“ eine Voraussetzung für die umsatzsteuerliche Pauschalierung der Land- und Forstwirte?

Die umsatzsteuerliche Pauschalierung für Land- und Forstwirte sieht vor, dass die aus diesem Betrieb erzielten Umsätze grundsätzlich mit 13 % der Bemessungsgrundlage festgesetzt werden.
... Artikel lesen

Wie wird ein Eigenjagdrecht bei der Grundstücksveräußerung besteuert?

Wie wird ein Eigenjagdrecht bei der Grundstücksveräußerung besteuert?

Bei der Veräußerung eines Grundstückes werden die sogenannten „grundstücksgleichen Rechte“ einkommensteuerlich wie das Grundstück selbst behandelt. „Grundstücksgleich“ sind Rechte grundsätzlich nur dann, wenn sie den für Grundstücke geltenden zivilrechtlichen Vorschriften unterliegen und eigenständig übertragbar sind (z.B. Baurechte). Gewinne aus der Veräußerung solcher Rechte unterliegen der Immobilienertragsteuer mit einem besonderen Steuersatz von 30 %. Die sich daraus ergebende Steuerbelastung ist deshalb in vielen Fällen niedriger, als bei einer Besteuerung zum progressiven Einkommensteuertarif.

Fraglich war in diesem Zusammenhang, ob auch ein Eigenjagdrecht auf dem zu veräußernden Grundstück, das dem Grundstückseigentümer aufgrund der jagdrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zusteht, zu den grundstücksgleichen Rechten zählt. Wäre das der Fall, dann würde ein Anteil des Veräußerungsgewinnes, der auf das Eigenjagdrecht entfällt, ebenfalls mit dem besonderen Steuersatz in Höhe von 30 % besteuert.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in einem derart gelagerten Fall nun entschieden, dass das Eigenjagdrecht nicht den grundstücksgleichen Rechten zuzurechnen sei. Denn obwohl das Eigenjagdrecht grundsätzlich als ein selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut gesehen werden kann, ist es dennoch untrennbar mit dem Grundstückseigentum verbunden ist und damit nicht eigenständig übertragbar. Weil es somit an einer der Voraussetzungen für ein grundstücksgleiches Recht fehlt, muss ein Anteil des Veräußerungsgewinnes aus der Grundstücksveräußerung, der auf ein solches Eigenjagdrecht entfällt, zum Normalsteuersatz versteuert werden.

Stand: 05. Juli 2021

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

MSP Steuerberatung GmbH u Co KG Peter-Mayr-Strasse 8 6020 Innsbruck Österreich +43 (0512) 575628-0 +43 (0512) 575628-30 www.msp.at 47.259373 11.387949