Unterliegen Förderungen aus dem Waldfonds einer Steuerpflicht?
Wie sind Fördergelder aus dem Waldfonds steuerrechtlich zu handhaben?
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Beherbergung am Bauernhof
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Auch die Finanz und Sozialversicherung erhöhen die Zinsen
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Landwirtschaftliche Kulturpflege – bedarf es einer Gewerbeberechtigung?
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Abschaffung der kalten Progression und Steuersatzsenkung
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Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG
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Elektronische Behördenwege sparen oft Zeit.
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Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.
Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 2.11.2022 nun neu im Bereich der Finanz folgende Zinssätze:
Basiszinssatz | 1,38 % |
Stundungszinsen | 3,38 % |
Aussetzungszinsen | 3,38 % |
Anspruchszinsen | 3,38 % |
Beschwerdezinsen | 3,38 % |
Umsatzsteuerzinsen | 3,38 % |
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge des ASVG gilt ab 1.10.2022 bis 31.12.2022 ein Verzugszinssatz von 3,38 %. Ab 1.1.2023 gilt hier voraussichtlich ein Zinssatz von 4,63 %.
Stand: 28. November 2022