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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Frühling 2016:

Ist ein Vertretungsarzt selbständig tätig?

Ist ein Vertretungsarzt selbständig tätig?

Laut Bundesfinanzgericht ist eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen diese Entscheidung nicht zulässig.
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Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung

Die Arbeitgeber müssen den Lohnzettel in elektronischer Form bis Ende Februar an das Finanzamt übermitteln.
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Neue Kontrollen in der Arztpraxis

Neue Kontrollen in der Arztpraxis

Die Prüfer verhalten sich bei den Kontrollen wie jeder andere Patient.
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Änderungen bei Vermietung von Wohngebäuden

Änderungen bei Vermietung von Wohngebäuden

Aufteilung Grund- und Gebäudewert laut Verordnung
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Nebenberufliche Notärzte sind keine Arbeitnehmer

Nebenberufliche Notärzte sind keine Arbeitnehmer

Im Zuge des Sozialrechtsänderungsgesetzes 2015 kam es zu Jahresbeginn zu einer Umstellung für Notärzte.
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Aufklärung – therapeutisches Privileg

Aufklärung – therapeutisches Privileg

Es muss letztlich den persönlichen Motiven des Patienten obliegen, sich für oder gegen eine medizinische Behandlung entscheiden zu können.
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Kulturlinks – Frühling 2016

Kulturlinks – Frühling 2016

Im Frühling 2016 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
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Neue Kontrollen in der Arztpraxis

Neue Kontrollen in der Arztpraxis

Die Bundesregierung hat im Zuge der Steuerreform auch ein Gesetz erlassen, mit dem Krankenstands- und e-card-Missbrauch bekämpft werden sollen.

Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind mit Jahresbeginn in Kraft getreten. Das Gesetz ist aber sehr umstritten. Mit diesem Artikel wollen wir im Überblick über die Neuerungen informieren, die seit 1.1.2016 gelten.

Überprüfung der Leistung des Arztes

In den Arztpraxen könnten künftig Prüfer erscheinen, die kontrollieren, ob Krankenstandsbescheinigungen zu Unrecht ausgestellt werden oder Leistungen verrechnet werden, die der Arzt nicht erbracht hat.

Die Prüfer verhalten sich bei den Kontrollen wie jeder andere Patient. Es werden dafür e-cards verwendet, die nur für diese Kontrollen erstellt wurden.

Solche Überprüfungen sind zulässig, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass in der Arztpraxis nicht rechts- bzw. vertragskonforme Vorfälle passieren.

Weiters sollen die Kontrollen aber auch stichprobenartig, auf der Basis eines im Vorhinein erstellten Plans, durchgeführt werden.

Kontrolle der Verwendung von e-cards durch Patienten

Patienten, die nicht versichert sind, sollen nicht durch das Vorzeigen der e-card einer anderen Person Versicherungsleistungen erhalten. Die missbräuchliche Verwendung von e-cards soll verhindert werden, indem Ärzte neben der e-card auch die Ausweise der Patienten kontrollieren müssen.

Ambulanz

In Spitalsambulanzen ist verpflichtend, die Identität der Patienten durch Ausweiskontrollen zu überprüfen. Davon ausgenommen sind Patienten bis zum 14. Lebensjahr.

Praxis

In der Arztpraxis ist eine Überprüfung der Identität nur nötig, wenn der Arzt den Patienten nicht persönlich kennt.

Bei Patienten bis zum 14. Lebensjahr muss die Identität nur bei Zweifeln überprüft werden.

Überprüfung der Patienten im Krankenstand

Die Kontrolle der Patienten im Krankenstand wurde nun gesetzlich verankert. Überprüft werden z. B., ob der Patient die ärztlichen Anweisungen einhält oder auch, ob der Krankenstand gerechtfertigt ist.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: Peter Atkins - Fotolia.com

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