Ist ein Vertretungsarzt selbständig tätig?
Laut Bundesfinanzgericht ist eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen diese Entscheidung nicht zulässig.
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Laut Bundesfinanzgericht ist eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen diese Entscheidung nicht zulässig.
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Die Arbeitgeber müssen den Lohnzettel in elektronischer Form bis Ende Februar an das Finanzamt übermitteln.
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Die Prüfer verhalten sich bei den Kontrollen wie jeder andere Patient.
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Aufteilung Grund- und Gebäudewert laut Verordnung
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Im Zuge des Sozialrechtsänderungsgesetzes 2015 kam es zu Jahresbeginn zu einer Umstellung für Notärzte.
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Es muss letztlich den persönlichen Motiven des Patienten obliegen, sich für oder gegen eine medizinische Behandlung entscheiden zu können.
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Im Frühling 2016 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
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Die Arbeitgeber müssen den Lohnzettel in elektronischer Form bis Ende Februar (in Papierform bis Ende Jänner) an das Finanzamt übermitteln.
Arbeitnehmer haben fünf Jahre lang Zeit, die Arbeitnehmerveranlagung zu erstellen. Im Jahr 2016 sollte daher die Veranlagung für 2011 (elektronisch über FinanzOnline) durchgeführt werden.
Ab der Veranlagung 2016 (im Jahr 2017) erfolgt eine automatische (antragslose) Arbeitnehmerveranlagung, wenn sich eine Steuergutschrift ergibt.
Auch Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuer, sondern nur Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, sollten eine Veranlagung durchführen. Sie können 2015 eine Gutschrift von maximal € 220,00 und 2016 maximal € 400,00 erhalten. Pendler bekommen im Jahr 2015 maximal € 450,00 und ab 2016 maximal € 500,00.
Pensionisten, die keine Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlen, erhalten für das Jahr 2015 vom Finanzamt eine Gutschrift von höchstens € 55,00 und im Jahr 2016 maximal € 110,00.
Alleinverdiener/Alleinerzieher können in der Arbeitnehmerveranlagung einen Absetzbetrag geltend machen, und zwar in Höhe von
Überprüfen Sie Ihre Rechnungen aus dem Jahr 2015 dahingehend, ob die Ausgaben als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können.
Zu den Werbungskosten zählen z. B. Aus- und Fortbildungskosten, aber auch Umschulungsmaßnahmen und Fahrtkosten.
Als Sonderausgaben sind beispielsweise Spenden, Aufwendungen im Zusammenhang mit Wohnraumsanierungen, Steuerberatungskosten und Kirchenbeiträge (bis € 400,00 jährlich) absetzbar.
Ab Veranlagung 2016: Die sogenannten „Topf-Sonderausgaben“ sind abgeschafft. Ausgaben für Wohnraumschaffung und Versicherungen können nicht mehr abgesetzt werden. Bei bestehenden Verträgen bleibt der Sonderausgabenabzug noch fünf Jahre erhalten. Zudem entfällt auch die Erhöhung der Topf-Sonderausgaben bei mindestens drei Kindern.
Außergewöhnliche Belastungen sind nicht alltägliche Belastungen, die zwangsläufig entstehen. Hier ist auch oft ein einkommensabhängiger Selbstbehalt zu berücksichtigen.
Der Kinderfreibetrag beträgt für 2015:
Stand: 25. Februar 2016