Steuernews für Ärzte
- Frühling 2024
- Winter 2023
- Herbst 2023
- Sommer 2023
- Frühling 2023
- Winter 2022
- Herbst 2022
- Sommer 2022
- Frühling 2022
- Winter 2021
- Herbst 2021
- Sommer 2021
- Frühling 2021
- Winter 2020
- Herbst 2020
- Sommer 2020
- Frühling 2020
- Winter 2019
- Herbst 2019
- Sommer 2019
- Frühling 2019
- Winter 2018
- Herbst 2018
- Sommer 2018
- Frühling 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühling 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühling 2016
- Winter 2015
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühling 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühling 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühling 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühling 2012
- Winter 2011
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühling 2011
Empfehlung eines bestimmten Optikers durch den Augenarzt
Sachverhalt
Die klagende Partei betreibt ein Optikergewerbe, die beklagte Partei ist Facharzt für Augenheilkunde im gleichen Ort. Wenn Patienten den Augenarzt nach einem Optiker gefragt haben, hat der Beklagte nicht die klagende Partei, sondern einen anderen Optiker im Ort empfohlen.
Auch den im Auftrag der klagenden Partei eingesetzten Detektiv verwies der Facharzt – „auf die Frage, zu welchem Optiker er am besten gehen soll“ – an einen anderen Optiker. Beweggrund des Arztes war jedoch laut seiner Aussage lediglich das Patientenwohl und kein besonderer Nutzen.
Entscheidung OGH
Grundsätzlich soll durch das ärztliche Werbeverbot die Entscheidungsfreiheit des Patienten gesichert sein.
Es besteht kein Anlass, jede vom Patienten gewünschte Auskunft als standeswidrig anzusehen. Die Grenze zur jedenfalls unzulässigen „Werbung“ wird erst bei einem „ungefragten“ Empfehlen bestimmter Betriebe oder bei sachfremden Motiven, wie beispielsweise finanziellem Nutzen, überschritten sein.
Der Arzt handelte daher im Interesse der Patienten und nicht zu seinem eigenen Vorteil.
Zudem stellte der OGH klar, dass der Augenfacharzt nicht zur Gleichbehandlung aller im Ort ansässigen Optiker verpflichtet war.
Stand: 27. Februar 2017