Steuernews für Ärzte
- Frühling 2024
- Winter 2023
- Herbst 2023
- Sommer 2023
- Frühling 2023
- Winter 2022
- Herbst 2022
- Sommer 2022
- Frühling 2022
- Winter 2021
- Herbst 2021
- Sommer 2021
- Frühling 2021
- Winter 2020
- Herbst 2020
- Sommer 2020
- Frühling 2020
- Winter 2019
- Herbst 2019
- Sommer 2019
- Frühling 2019
- Winter 2018
- Herbst 2018
- Sommer 2018
- Frühling 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühling 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühling 2016
- Winter 2015
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühling 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühling 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühling 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühling 2012
- Winter 2011
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühling 2011
Steuerpläne der Regierung für 2017/2018
Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/18 sind folgende steuerlich relevante Vorhaben angeführt:
- Beschäftigungsbonus
Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) den Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden. Details zur Abwicklung für die Freiberufler bleiben abzuwarten. - Vermeidung von Gewinnverschiebungen
Ausländische Konzerne im Onlinebereich, die zwar in Österreich tätig sind, aber aufgrund ihrer Struktur keine oder geringe Steuern in Österreich zahlen und Wertschöpfung aus Österreich abziehen, sollen voraussichtlich ab 2018 effizienter besteuert werden.
Zusätzlich zu Maßnahmen auf internationaler Ebene werden auch nationale Maßnahmen gesetzt. So soll etwa die Werbeabgabe – aufkommensneutral – auf den Onlinebereich ausgeweitet und der Steuersatz damit bei gleichbleibendem Aufkommen gesenkt werden. - Teilweiser Ausgleich der kalten Progression
Ab 2019 soll ein Teil der kalten Progression ausgeglichen werden, indem ab 5 % Inflation automatisch die ersten beiden Tarifstufen von € 11.000,00 und € 18.000,00 indexangepasst werden. - Erhöhung der Forschungsprämie
Die Forschungsprämie soll ab 2018 von derzeit 12 auf 14 % erhöht werden. - Vorzeitige Abschreibung für Großunternehmen
Um Investitionsanreize zu setzen, sind Investitionsförderungen durch eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30 % (Umsetzung alternativ als Investitionszuwachsprämie) für Großbetriebe, das sind Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern, geplant. Die Maßnahme soll von 1.3. bis 31.12.2017 gültig sein. Begünstigt werden Investitionen in körperliche Anlagegüter (etwa Maschinen). Ausgenommen sind insbesondere Gebäude und Pkws. - Halbierung der Flugabgabe
Ab 2018 soll die Flugabgabe halbiert werden.
Stand: 27. Februar 2017