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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Frühling 2018:

Welche steuerlichen Änderungen sind im Regierungsprogramm geplant?

Welche steuerlichen Änderungen sind im Regierungsprogramm geplant?

Die Bundesregierung hat das Förderprogramm „Beschäftigungsbonus“ eingestellt.
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Nochmals: Umsatzsteuerpflichtige Leistungen einer Schönheitschirurgin

Nochmals: Umsatzsteuerpflichtige Leistungen einer Schönheitschirurgin

Es sei hinsichtlich der Steuerpflicht oder Steuerbefreiung zu unterscheiden, ob eine medizinische Indikation zugrunde liegt oder nicht.
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Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2017

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2017

Bis Ende Februar 2018 sind die Lohnzettel 2017 und auch bestimmte Sonderausgaben bei der Finanz in elektronischer Form eingelangt.
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Was ist bei Leistungen eines Dienstleisters aus der EU für den Arzt zu beachten?

Was ist bei Leistungen eines Dienstleisters aus der EU für den Arzt zu beachten?

Wenn Dienstleistungen für die Ordination, wie Beratungs- und Marketingleistungen, von Unternehmen aus der EU erbracht und an die Ordination verrechnet werden, gibt es einige Regelungen zu beachten.
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Arzt verabreicht ein nicht zugelassenes Medikament

Arzt verabreicht ein nicht zugelassenes Medikament

Ein als – approbierter Arzt – eingetragener Mediziner verabreichte bei mehreren Patienten das Zytostatikum „Ukrain“, das weder in Österreich noch einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen ist.
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Kulturlinks – Frühling 2018

Kulturlinks – Frühling 2018

Im Frühling 2018 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
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Nochmals: Umsatzsteuerpflichtige Leistungen einer Schönheitschirurgin

Nochmals: Umsatzsteuerpflichtige Leistungen einer Schönheitschirurgin

Wie zuletzt berichtet hatte das Bundesfinanzgericht (BFG) in einem Fall der Finanz zugestimmt, dass die betroffene Fachärztin für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie nicht alle ihre Leistungen als von der Umsatzsteuer befreit deklarieren kann.

Es sei hinsichtlich der Steuerpflicht oder Steuerbefreiung zu unterscheiden, ob eine medizinische Indikation zugrunde liegt oder nicht. Es war für die Betriebsprüfung in diesem Fall weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass bei allen Leistungen ein therapeutisches Ziel im Vordergrund stand. Die Behörde selbst hatte darauf eine Einordnung und Schätzung der steuerpflichtigen Umsätze vorgenommen. Die Chirurgin brachte gegen dieses Urteil Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein.

Der VwGH hat nun im Sinne der Chirurgin entschieden und das Urteil des BFG bezüglich der Umsatzsteuer aufgehoben. In seiner Begründung führte der VwGH zu diesem Fall unter anderem aus,

  • dass die Bestimmungen des UStG in der Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2012 in Bezug auf EU-Recht vom BFG nicht zutreffend ausgelegt wurden und
  • dass sich die Behauptung einer medizinischen Indikation des behandelnden Arztes nicht mit einem im Internet erworbenen Wissen eines Laien widerlegen lässt.

Stand: 26. Februar 2018

Bild: Lunghammer - Fotolia.com

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