Was hat sich geändert bei der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung?
Anpassungen durch die aktuelle Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien
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Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant
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Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung
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Die aktuelle Wartung der Lohnsteuerrichtlinien bringt Ergänzungen zur Rechtsmeinung der Finanz
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Klagebegehren mangels Kausalität des Behandlungsfehlers abgewiesen
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Kulturveranstaltungen - Frühling 2023
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Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.
Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:
Alter | Beihilfe pro Monat |
ab Geburt | € 120,60 |
ab 3 Jahren | € 129,00 |
ab 10 Jahren | € 149,70 |
ab 19 Jahren | € 174,70 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.
Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.
Stand: 23. Februar 2023