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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Herbst 2016:

In welchen Fällen sind Spenden bzw. Sponsoring Betriebsausgaben?

In welchen Fällen sind Spenden bzw. Sponsoring Betriebsausgaben?

Eine Spende gilt als freiwillige Zuwendung und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten absetzbar.
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Muss eine Schenkung gemeldet werden?

Muss eine Schenkung gemeldet werden?

Unter die Regelungen zum Schenkungsmeldegesetz fallen keine Erbschaften. Diese müssen nicht gemeldet werden.
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Darf eine Ärztin ein Catering von der Steuer absetzen?

Darf eine Ärztin ein Catering von der Steuer absetzen?

Für Repräsentationsaufwendungen, unter die auch die Bewirtung von Geschäftsfreunden fällt, gilt eine eigene Regelung.
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Handwerkerbonus: Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Handwerkerbonus: Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Der Handwerkerbonus gilt nun grundsätzlich auch, wenn die Handwerksleistung bar gezahlt wird.
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Bildungskarenz

Bildungskarenz

Während der Bildungskarenz werden Arbeitnehmer von ihrer Tätigkeit freigestellt, um sich weiterzubilden.
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Haftung des Ordinationsinhabers für den (Urlaubs-)Vertreter

Haftung des Ordinationsinhabers für den (Urlaubs-)Vertreter

Die vom Vertreter durchgeführte Untersuchung wurde nicht lege artis durchgeführt.
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Kulturlinks – Herbst 2016

Kulturlinks – Herbst 2016

Im Herbst 2016 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
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Bildungskarenz

Bildungskarenz

Voraussetzungen

Während der Bildungskarenz werden Arbeitnehmer von ihrer Tätigkeit freigestellt, um sich weiterzubilden.

Die Weiterbildung kann im In- und Ausland absolviert werden. Es muss sich jedoch um Kurse mit beruflichem Bezug handeln (d. h. keine Kurse, die nur dem Hobby des Arbeitnehmers dienen).

Das Arbeitsverhältnis bleibt währenddessen bestehen. Daher muss die Bildungskarenz mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf.

Eine Bildungskarenz kann auch nur in Anspruch genommen werden, wenn das Arbeitsverhältnis zuvor bereits mindestens sechs Monate gedauert hat (für Saisonbetriebe gelten Ausnahmeregelungen).

Dauer der Bildungskarenz

Die Karenz kann auf einzelne Teile aufgeteilt werden, die innerhalb von vier Jahren absolviert werden müssen. Der vereinbarte Zeitraum muss mindestens zwei Monate dauern, und die Gesamtdauer bzw. der einzelne Teil darf ein Jahr nicht übersteigen.

Arbeitsrechtliche Ansprüche

Wenn nicht anders vereinbart, bleiben alle Rechtsansprüche, die von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängen, unberücksichtigt.

Anspruch auf Sonderzahlungen hat der Arbeitnehmer nur für den Teil des Jahres, in dem er nicht in Bildungskarenz war (Vereinbarung zum Vorteil des Dienstnehmers ist möglich). 

Bildungsteilzeit

Neben der Bildungskarenz besteht auch die Möglichkeit einer Bildungsteilzeit. In diesem Fall ruht das Dienstverhältnis nicht zur Gänze. Es wird nur die wöchentliche Normalarbeitszeit herabgesetzt. Auch die Bildungsteilzeit muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Beginn, Dauer und Art der Teilzeitbeschäftigung müssen schriftlich festgehalten werden.

Beratung

Dieser Artikel ist nur ein Überblick. Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen möchten, informieren wir Sie gerne in einem Beratungsgespräch.

Stand: 29. August 2016

Bild: drubig-photo - Fotolia.com

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