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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Herbst 2017:

Was sind umsatzsteuerpflichtige Leistungen einer Schönheitschirurgin?

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Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die ein Arzt im Rahmen seiner Tätigkeit erzielt, sind von der Umsatzsteuer unecht befreit.
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Wie kann ich den Beschäftigungsbonus nutzen?

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Im Folgenden werden die Eckpunkte dieser Förderung dargestellt.
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Sind Kosten für Feriensportcamps steuerlich absetzbar?

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Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte zu entscheiden, ob Kosten für in den Ferien stattfindende Sportcamps als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden können.
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Wie sind die Kosten für die Ordinationshomepage abschreibbar?

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Beauftragen Sie eine Werbeagentur mit der Erstellung einer neuen Website für Ihre Ordination, so sind die Anschaffungskosten nicht sofort zur Gänze absetzbar.
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Aufklärung „aktuell“ – Vortag der Operation

Aufklärung „aktuell“ – Vortag der Operation

Der Patient, als klagende Partei, vereinbarte einen Operationstermin, nachdem die medizinischen Möglichkeiten und Alternativen mit dem behandelnden Arzt besprochen wurden.
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Kulturlinks – Herbst 2017

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Im Herbst 2017 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
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Aufklärung „aktuell“ – Vortag der Operation

Aufklärung „aktuell“ – Vortag der Operation

Sachverhalt

Der Patient, als klagende Partei, vereinbarte einen Operationstermin, nachdem die medizinischen Möglichkeiten und Alternativen mit dem behandelnden Arzt besprochen wurden. Die „behandlungsspezifische individuelle“ Aufklärung erfolgte am Tag vor der Operation – im gegenständlichen Fall ist auch der Beweis gelungen, dass der Patient ohnehin in die Behandlung eingewilligt hätte.

Der Patient klagte den Krankenanstaltenträger wegen eines während der Operation erlittenen Schlaganfalls.

Entscheidung OGH

Der OGH betonte in seiner Entscheidung (3 Ob 194/16z) und wiederholte die Ausführungen zur bisherigen Rechtsprechung:

  • Abhängig von der Dringlichkeit der Behandlung muss der Aufklärungszeitpunkt so gewählt werden, dass dem Patienten eine angemessene Zeit zum Überlegen verbleibt.
  • Grundsätzlich ist immer individuell anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob diese Überlegungsfrist sowie der Umfang der erfolgten Aufklärung ausreichend waren.
  • Bereits auch in einem anderen vergleichbaren Fall wurde die Rechtzeitigkeit der Aufklärung bestätigt, wenn zwischen der stationären Aufnahme und der Aufklärung mindestens eine Nacht lag, jedoch bereits vorher die Möglichkeiten und Behandlungsalternativen erörtert wurden und der Patient einen Behandlungstermin vereinbarte.

Zusammenfassung

Der beklagten Partei gelang zusätzlich der Beweis, dass sich der Patient, unabhängig von der Aufklärung, jedenfalls hätte operieren lassen.

Die Operation erfolgte lege artis, zusätzlich wurde der Patient rechtzeitig aufgeklärt und eine Zustimmung zur medizinischen Behandlung erfolgte auch.

Der von der klagenden Partei geltend gemachte Schadenersatzanspruch bestand daher nicht zu Recht!

Stand: 1. September 2017

Bild: anekoho - Fotolia.com

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