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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2014:

Formen der Zusammenarbeit von Ärzten: Gruppenpraxis oder Ordinationsgemeinschaft?

Formen der Zusammenarbeit von Ärzten: Gruppenpraxis oder Ordinationsgemeinschaft?

Eine Gruppenpraxis kann nur von mind. zwei Personen, die zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind, gebildet werden.
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Was ändert sich ab Juli?

Was ändert sich ab Juli?

4 % mehr Familienbeihilfe, Senkung des Unfallversicherungsbeitrages und Geld zurück vom Finanzamt beim Umbau von Wohnraum.
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Sonderklassegebühren bei Ärzten

Sonderklassegebühren bei Ärzten

Ärzte, die Patienten behandeln, die in einer höheren Verpflegungsklasse versichert sind, erhalten im Regelfall eine Sondergebühr.
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Planen Sie einen Grundstücksverkauf?

Planen Sie einen Grundstücksverkauf?

Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der Grunderwerbsteuer aufgehoben.
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Ärztliche Nebentätigkeit muss gemeldet werden

Ärztliche Nebentätigkeit muss gemeldet werden

Angestellte Ärzte müssen freiberufliche ärztliche Nebentätigkeiten der jeweiligen Landesärztekammer melden.
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Wieviel dürfen Studenten verdienen?

Wieviel dürfen Studenten verdienen?

Den Sommer nutzen viele Studenten, um Geld zu verdienen.
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Kulturlinks

Kulturlinks

Aktuelle Kulturveranstaltungen und Ausstellungstermine.
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Was ändert sich ab Juli?

Was ändert sich ab Juli?

4 % mehr Familienbeihilfe, Senkung des Unfallversicherungsbeitrages und Geld zurück vom Finanzamt beim Umbau von Wohnraum. Drei positive Änderungen, die zur Jahresmitte auf uns zukommen.

Mehr Familienbeihilfe ab Juli

Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht.

Bereits im Juli werden die Beträge für alle Altersstufen um 4 % angehoben. Die sogenannte Geschwisterstaffelung bleibt erhalten – sie steigt ebenfalls um 4 %.

Alter des Kindes Bisherige Familienbeihilfe

Beihilfe ab 1.7.2014

bis 2 Jahre € 105,40 € 109,70
3 – 9 Jahre € 112,70 € 117,30
10 – 18 Jahre € 130,90 € 136,20
ab 19 Jahre € 152,70 € 158,90

Der Zuschlag für ein behindertes Kind wird um 8,4 % von derzeit € 138,30 auf € 150,00 erhöht.

Die nächsten Erhöhungen erfolgen am 1.1.2016 und am 1.1.2018. Die Familienbeihilfe und der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder werden jeweils um 1,9 % angehoben.

Das Schulstartgeld im Herbst bleibt wie bisher bei € 100,00 pro Jahr (für 6 - 15-jährige Kinder).

Senkung des Unfallversicherungsbeitrags

Bei den Lohnnebenkosten wurde eine geringfügige Senkung beschlossen. Der UV-Beitrag wird von derzeit 1,4 % auf 1,3 % herabgesetzt. Mit 1.1.2015 wird zusätzlich auch der Arbeitgeberbeitrag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds von 0,55 % auf 0,45 % verringert.

Handwerkerbonus

Für Arbeitsleistungen zur Erhaltung und Modernisierung von bestehendem Wohnraum kann der Handwerkerbonus beantragt werden. Die Arbeiten müssen nach dem 30.6.2014 und vor dem 31.12.2015 begonnen werden. Erforderlich sind weiters:

  • eine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz, in der die Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen wird,
  • der Rechnungsbetrag muss mindestens € 200,00 betragen,
  • die Zahlung muss nachweisbar mittels Banküberweisung auf das Konto des Rechnungsausstellers eingezahlt werden,
  • den Antrag können sowohl Eigentümer als auch Mieter stellen, wenn der Vermieter zwar den Handwerker beauftragt, aber die Kosten der Mieter zu tragen hat.

Die Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten – ausgenommen Materialkosten (maximal von € 3.000,00 ohne USt). Der höchste Bonus beträgt daher € 600,00 p.a.

Stand: 27. Mai 2014

Bild: drubig-photo - Fotolia.com

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