Wieviel dürfen Studenten verdienen?
Den Sommer nutzen viele Studenten, um Geld zu verdienen.
Übersteigt das Entgelt allerdings eine gewisse Grenze, kann dies zum
Verlust der Familienbeihilfe bzw. zu einer Rückzahlung des Stipendiums
führen.
Familienbeihilfe
Studenten dürfen pro Jahr € 10.000,00 verdienen. Wenn das
Jahreseinkommen diese Grenze übersteigt, verringert sich die
Familienbeihilfe, um jenen Betrag, der die Grenze von € 10.000,00
überschreitet.
Berechnung des Einkommens:
Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) abzüglich der
Sozialversicherungsbeiträge. Hat der Student ein Semester keinen
Anspruch auf Familienbeihilfe, wird das Einkommen in dieser Zeit nicht
mitberechnet. Das kann beispielsweise vorkommen, wenn der Student für
einen Studienabschnitt mehr Zeit braucht als vorgeschrieben.
Nicht zum Einkommen zählen z.B. auch Studienbeihilfen, Karenzgeld
oder Waisenpensionen.
Stipendium
Neben dem Bezug von Studienbeihilfe können € 8.000,00 dazuverdient
werden, ohne dass es zu einer Kürzung der Beihilfe kommt. Die
Zuverdienstgrenze erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind, je
nach Alter des Kindes (mindestens € 2.762,00).
Bei der Berechnung des Einkommens ist hier das Gesamtjahreseinkommen
(inkl. Waisenpension, Karenzgeld usw.) heranzuziehen. Vom
Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) werden abgezogen:
Sozialversicherungsbeiträge, Sonderausgaben- und
Werbungskostenpauschale.
Bereits bei der Berechnung der Studienbeihilfe muss das erwartete
Einkommen geschätzt werden.
Die Beihilfe wird dann in dem Ausmaß gekürzt, in dem das Einkommen
voraussichtlich die Grenze überschreitet. War das Einkommen höher als
angegeben, kann es im Zuge der Nachverrechnung zu einer Rückforderung
der Beihilfe kommen.
Stand: 27. Mai 2014
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