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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Winter 2019:

Steuerspartipps zum Jahreswechsel 2019/2020

Steuerspartipps zum Jahreswechsel 2019/2020

Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt).
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Kann ein selbständiger Arzt betriebliche Anwalts- und Prozesskosten oder Strafen steuerlich absetzen?

Kann ein selbständiger Arzt betriebliche Anwalts- und Prozesskosten oder Strafen steuerlich absetzen?

Ist bei einer Rechtsstreitigkeit ein direkter Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Arztes gegeben und ist die Ursache für die Streitigkeiten in der Praxis des Arztes zu sehen, so können Gerichts- und Prozesskosten steuerlich absetzbar sein.
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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2020

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2020

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird.
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Sozialversicherungswerte für 2020 (voraussichtlich)
Anstellung von Ärzten bei Ärzten

Anstellung von Ärzten bei Ärzten

Das neue Ärztegesetz – im Speziellen § 47a – ermöglicht eine Anstellung von Ärzten in Einzelordinationen bzw. Gruppenpraxen.
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Kulturlinks – Winter 2019/2020

Kulturlinks – Winter 2019/2020

Im Winter 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
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Anstellung von Ärzten bei Ärzten

Anstellung von Ärzten bei Ärzten

Das neue Ärztegesetz – im Speziellen § 47a – ermöglicht eine Anstellung von Ärzten in Einzelordinationen bzw. Gruppenpraxen.

Demnach dürfen in Einzelordinationen künftig Ärzte im Ausmaß eines Vollzeitäquivalents (= 40 Wochenstunden) angestellt werden. Dieses Vollzeitäquivalent darf auf maximal zwei teilzeitbeschäftige Ärzte aufgeteilt werden. In Gruppenpraxen dürfen Ärzte im Umfang von zwei Vollzeitäquivalenten (= 80 Wochenstunden) angestellt werden, wobei dieses Vollzeitäquivalent auf maximal vier teilzeitbeschäftigte Ärzte aufgeteilt wird.

Kassenärzte oder Kassengruppenpraxen dürfen aber Ärztinnen und Ärzte nur anstellen, sofern die Kasse zustimmt.

Weitere Voraussetzung ist, dass der Ordinationsinhaber weiterhin überwiegend selbst in der Ordination tätig ist. Durch die zusätzliche Anstellung von Berufskollegen soll es nämlich zu einer Ausweitung des Leistungsvolumens der Ordination sowie zu einer Entlastung des Ordinationsinhabers kommen.

Die neue Gesetzesgrundlage ermöglicht familienfreundlichere Arbeitsbedingungen und soll insbesondere Jungärzten und Jungärztinnen einen leichteren Einstieg in das Berufsleben ermöglichen, und natürlich trägt dieses Konstrukt auch zum Erhalt von Hausarztpraxen bei.

Hinweis: Beachten Sie bitte die Änderungen im EStG ab 2020 in Verbindung mit selbständigen Vertretungsärzten.

Stand: 27. November 2019

Bild: upixa - Fotolia.com

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