Kanzleimarketing
Mobile Version

Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Winter 2019:

Steuerspartipps zum Jahreswechsel 2019/2020

Steuerspartipps zum Jahreswechsel 2019/2020

Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt).
... Artikel lesen

Kann ein selbständiger Arzt betriebliche Anwalts- und Prozesskosten oder Strafen steuerlich absetzen?

Kann ein selbständiger Arzt betriebliche Anwalts- und Prozesskosten oder Strafen steuerlich absetzen?

Ist bei einer Rechtsstreitigkeit ein direkter Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Arztes gegeben und ist die Ursache für die Streitigkeiten in der Praxis des Arztes zu sehen, so können Gerichts- und Prozesskosten steuerlich absetzbar sein.
... Artikel lesen

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2020

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2020

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird.
... Artikel lesen

Sozialversicherungswerte für 2020 (voraussichtlich)
Anstellung von Ärzten bei Ärzten

Anstellung von Ärzten bei Ärzten

Das neue Ärztegesetz – im Speziellen § 47a – ermöglicht eine Anstellung von Ärzten in Einzelordinationen bzw. Gruppenpraxen.
... Artikel lesen

Kulturlinks – Winter 2019/2020

Kulturlinks – Winter 2019/2020

Im Winter 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
... Artikel lesen

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2020

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2020

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt und betragen für 2020:

Altersgruppe  
0 – 3 Jahre € 212,00
3 – 6 Jahre € 272,00
6 – 10 Jahre € 350,00
10 – 15 Jahre € 399,00
15 – 19 Jahre € 471,00
19 – 28 Jahre € 590,00

Stand: 27. November 2019

Bild: JenkoAtaman - stock.adobe.com

MSP Steuerberatung GmbH u Co KG Peter-Mayr-Strasse 8 6020 Innsbruck Österreich +43 (0512) 575628-0 +43 (0512) 575628-30 www.msp.at 47.259373 11.387949