Kanzleimarketing
Mobile Version

Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe April 2022:

Langzeit-Kurzarbeits-Bonus ab jetzt beantragbar

Langzeit-Kurzarbeits-Bonus ab jetzt beantragbar

Wer hat Anspruch auf den neuen Langzeit-Kurzarbeits-Bonus?
... Artikel lesen

Wie ist die neue lohnsteuerfreie Gewinnbeteiligung geregelt?

Wie ist die neue lohnsteuerfreie Gewinnbeteiligung geregelt?

Die Steuerreform brachte eine neue Möglichkeit, Mitarbeiter steuerschonend am Gewinn zu beteiligen.
... Artikel lesen

Verkürzung der Vorsteuerkorrektur bei Übertragung von Wohnungseigentum

Verkürzung der Vorsteuerkorrektur bei Übertragung von Wohnungseigentum

Neuregelung der Vorsteuerkorrektur bei der Übertragung von Wohnungseigentum.
... Artikel lesen

Wie sind bestimmte Gewinne aus Schulderlässen steuerlich begünstigt?
Neuregelung der Besteuerung von Reiseleistungen in der Umsatzsteuer

Neuregelung der Besteuerung von Reiseleistungen in der Umsatzsteuer

Welche Änderungen bringt die neue Margenbesteuerung bei Reiseleistungen?
... Artikel lesen

Sind Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig?

Sind Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig?

Können Bewirtungskosten steuerlich abgezogen werden?
... Artikel lesen

Wie wird die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und der Ersatz von fossilen Heizungssystemen steuerlich gefördert?
Wie gelingt eine erfolgreiche Kooperation?

Wie gelingt eine erfolgreiche Kooperation?

Tipps für einen gemeinsamen Weg von Unternehmen
... Artikel lesen

Wie sind bestimmte Gewinne aus Schulderlässen steuerlich begünstigt?

Wie sind bestimmte Gewinne aus Schulderlässen steuerlich begünstigt?

Sind im Einkommen eines Steuerpflichtigen aus einem Schulderlass resultierende Gewinne enthalten, gelten für die Steuerfestsetzung der Einkommensteuer in bestimmten Fällen besondere Regelungen (im Körperschaftsteuergesetz sind ähnliche Regelungen normiert).

Aus einem Schulderlass resultierende Gewinne sind solche, die entstanden sind durch:

  1. Erfüllung eines Sanierungsplans der Insolvenzordnung oder einer vergleichbaren außergerichtlichen Sanierung (neu ab der Veranlagung 2021),
  2. Erfüllung eines Zahlungsplans oder
  3. Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens.

Mit einer speziellen Berechnung wird die Steuer im Wesentlichen auf die aus dem Schulderlass resultierenden Gewinne nur im Ausmaß der zu leistenden Quote festgesetzt.

Bis zur Veranlagung 2020 sind für diese steuerliche Begünstigung Gewinne aus Schulderlässen infolge einer außergerichtlichen Sanierung im Gesetz nicht umfasst. Allerdings konnte nach der Verwaltungspraxis die Abgabenbehörde dennoch in ähnlicher Weise von der Abgabenfestsetzung Abstand nehmen, wenn der außergerichtliche Schulderlass zum Zweck der Sanierung erfolgt. Ein Rechtsanspruch des Steuerpflichtigen auf eine steuerliche Begünstigung des außergerichtlichen Sanierungsgewinns bestand jedoch nicht. Hier wurde eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage ab der Veranlagung 2021 geschaffen.

Somit sind unter anderem auch Sanierungen im Rahmen eines Restrukturierungsverfahrens von der Neuregelung umfasst. Von einer Vergleichbarkeit wird laut Erläuterungen zum Gesetz insbesondere dann auszugehen sein, wenn Gläubiger, die zumindest 50 % des Gesamtobligos vertreten, an der außergerichtlichen Sanierung teilnehmen.

Stand: 30. März 2022

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

MSP Steuerberatung GmbH u Co KG Peter-Mayr-Strasse 8 6020 Innsbruck Österreich +43 (0512) 575628-0 +43 (0512) 575628-30 www.msp.at 47.259373 11.387949