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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe August 2018:

Was bringt der Familienbonus Plus ab 2019?

Was bringt der Familienbonus Plus ab 2019?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Einkommensteuer in Höhe von € 125,00 pro Monat (€ 1.500,00 pro Jahr) und Kind bis zu einem Alter von 18 Jahren bei Anspruch auf Familienbeihilfe.
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Wie ist bei Vermietungen der Grundanteil für die Abschreibung zu berücksichtigen?

Wie ist bei Vermietungen der Grundanteil für die Abschreibung zu berücksichtigen?

Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks 40 % als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden.
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Sind Gutscheine in der Registrierkasse zu erfassen?

Sind Gutscheine in der Registrierkasse zu erfassen?

Zur Beantwortung der Frage, ob ein Gutschein in der Registrierkasse zu erfassen ist, ist laut Erlass des BMF zu unterscheiden, ob ein Wertgutschein oder ein sonstiger Gutschein vorliegt.
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Wann werden gewerbliche Einkünfte mit Kryptowährungen erzielt?

Wann werden gewerbliche Einkünfte mit Kryptowährungen erzielt?

Auch das Betreiben einer Online-Börse für Kryptowährungen ist grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit steuerlich relevant.
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Müssen Au-pair-Kräfte bei der Sozialversicherung angemeldet werden?

Müssen Au-pair-Kräfte bei der Sozialversicherung angemeldet werden?

Eine Au-pair-Kraft ist zwischen 18 und 28 Jahren und kein österreichischer Staatsbürger.
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Rechnet sich meine Investition?

Rechnet sich meine Investition?

Sehr teure Investitionen können die zukünftige Lage des Unternehmens wesentlich beeinflussen.
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Sind Gutscheine in der Registrierkasse zu erfassen?

Sind Gutscheine in der Registrierkasse zu erfassen?

Zur Beantwortung der Frage, ob ein Gutschein in der Registrierkasse zu erfassen ist, ist laut Erlass des BMF zu unterscheiden, ob ein Wertgutschein oder ein sonstiger Gutschein vorliegt.

Wertgutscheine

Verkauft ein Unternehmer Wertgutscheinen, wie beispielsweise Geschenkbons oder Geschenkmünzen, die zum späteren Bezug von Waren nach freier Wahl oder nicht konkretisierten Dienstleistungen des Gutscheinausstellers berechtigen, so ist dies noch kein steuerbarer Vorgang im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Auch beim Kauf von Prepaid-Karten steht im Regelfall noch nicht fest, welche konkreten Leistungen vom Käufer in Anspruch genommen werden.

Zum Zeitpunkt des Barverkaufes der Wertgutscheine handelt es sich noch nicht um einen registrierkassen- und belegerteilungspflichtigen Barumsatz. Allerdings ist die Erfassung derartiger Bareingänge in der Registrierkasse zweckmäßig, weil damit eine lückenlose Aufzeichnung aller Bareingänge gewährleistet werden kann und sich damit eine zusätzliche Aufzeichnung dieser Bareingänge erübrigt.

Wird der Verkauf des Wertgutscheins in der Registrierkasse erfasst, ist die Barzahlung z. B. mit der Bezeichnung „Bonverkauf“ als Null-%-Umsatz bzw. nicht als Barumsatz zu behandeln.

Der Wertgutschein ist als Barumsatz im Zeitpunkt der Einlösung zu erfassen, weil erst dann die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wird. Dabei ist immer der Nominalwert des eingelösten Wertgutscheins als Barumsatz anzusetzen.

Sonstige Gutscheine

Ist die Lieferung/sonstige Leistung bei Verkauf z. B. eines Bons (umgangssprachlich auch „Gutschein“ genannt) bekannt und eindeutig konkretisiert, ist deren Verkauf bereits als Barumsatz anzusehen und daher in der Registrierkasse zu erfassen und darüber ein Beleg auszustellen. Beispiele dafür sind Eintrittskarten für eine konkrete Veranstaltung oder Fahrscheine.

Zur Konkretisierung reicht die genaue eindeutige Bezeichnung der Art der Lieferung/sonstigen Leistung aus. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung muss nicht angeführt sein.

Stand: 27. Juli 2018

Bild: racamani - stock.adobe.com

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