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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe August 2021:

Welche Neuerungen bringen „Ausfallsbonus II“, „Verlustersatz verlängert“ und „Härtefallfonds Phase 3“?

Welche Neuerungen bringen „Ausfallsbonus II“, „Verlustersatz verlängert“ und „Härtefallfonds Phase 3“?

Die angekündigte Verlängerung bestimmter Corona-Unterstützungsleistungen wurde nun auch in die jeweiligen Förderrichtlinien eingearbeitet.
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Wie können fälschlich bezogene Corona-Zuschüsse richtiggestellt werden?

Wie können fälschlich bezogene Corona-Zuschüsse richtiggestellt werden?

Fehler oder falsche Angaben in Anträgen auf Corona-Unterstützungsleistungen des Bundes können nun mittels Korrekturmeldung richtiggestellt werden.
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Vermietung & Verpachtung: Änderung der Liebhabereirichtlinien

Vermietung & Verpachtung: Änderung der Liebhabereirichtlinien

Geregelt ist dies im Einkommensteuergesetz und der Liebhabereiverordnung.
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Haftungsfalle Abzugsteuer: Bei welchen Leistungen muss ein Steuereinbehalt erfolgen?

Haftungsfalle Abzugsteuer: Bei welchen Leistungen muss ein Steuereinbehalt erfolgen?

Die in § 99 EStG geregelte Abzugsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer auf Leistungen beschränkt Steuerpflichtiger.
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In welcher Höhe können Verluste aus 2020 in die Jahre 2019 und 2018 rückgetragen werden?

In welcher Höhe können Verluste aus 2020 in die Jahre 2019 und 2018 rückgetragen werden?

Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen.
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Können Wertberichtigungen von Forderungen und Rückstellungen für steuerliche Zwecke auch pauschal ermittelt werden?

Können Wertberichtigungen von Forderungen und Rückstellungen für steuerliche Zwecke auch pauschal ermittelt werden?

In einer aktuellen Wartung der Einkommensteuerrichtlinien hat nun das Finanzministerium seine Rechtsansicht dazu dargelegt.
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Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht und folgende Merkmale aufweist.
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Wie können Sie Ihrer Zielgruppe ein Gesicht geben?

Wie können Sie Ihrer Zielgruppe ein Gesicht geben?

Die Buyer Persona-Methode hilft Marketing, Vertrieb und Produktion auf den idealen Kunden auszurichten.
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Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht und folgende Merkmale aufweist:

  • Name und Anschrift des liefernden und des empfangenden Unternehmers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden, genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes, jedoch nur, wenn dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt.
  • Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz. Falls eine Steuerbefreiung besteht: ein Hinweis darauf, dass die Lieferung oder sonstige Leistung steuerbefreit ist oder Hinweis auf einen Übergang der Steuerschuld.
  • den auf das Entgelt anfallenden Steuerbetrag (für Rechnungen in Fremdwährungen gelten zusätzliche Bestimmungen)
  • das Ausstellungsdatum
  • eine fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung
  • die UID-Nummer (UID) des liefernden Unternehmers
  • die UID des empfangenden Unternehmers bei einem Rechnungsbruttobetrag über € 10.000,00

Bei bestimmten Rechnungsarten, wie z. B. Kleinbetragsrechnungen (bis max. € 400,00), Anzahlungen, Schlussrechnungen, Dauerrechnungen, Rechnungen in der Bauwirtschaft, Rechnungen mit Differenzbesteuerung oder Rechnungen mit Auslandstatbeständen gelten zusätzliche Vorschriften.

Stand: 27. Juli 2021

Bild: Pixel-Shot - stock.adobe.com

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