Was ändert sich beim Kfz-Sachbezug?
Der Bundesminister für Finanzen hat die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge geändert.
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Per 1.1.2020 werden aus den neun Gebietskrankenkassen der einzelnen Bundesländer eine Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
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Das Vermieten einer Ferienwohnung, kann entweder eine gewerbefreie Raummiete oder eine Beherbergung sein, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist.
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Bis 31.12.2019 ist es möglich, bestimmte geringfügig beschäftigte Aushilfen steuerfrei im Betrieb zu beschäftigen.
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Unter bestimmten Voraussetzungen steht bei Behinderung einem Steuerpflichtigen ein Freibetrag bei der Berechnung der Einkommensteuer zu.
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Wie berichtet wurden viele Unternehmen durch eine automatische Übernahme von Daten aus z. B. FinanzOnline im Teilnehmerverzeichnis angelegt.
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Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen auch kostenintensivere Arbeitsmittel wie die Anschaffung eines Laptops von der Steuer absetzen.
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Ein Unternehmer bestimmt oft selbst mit seinen eigenen Äußerungen, wie ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit investieren soll.
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Nicht vergessen: Wie in einer früheren Ausgabe der Steuernews schon berichtet, sind Unternehmer grundsätzlich ab dem 1.1.2020 zur Teilnahme an der neuen elektronischen Zustellung behördlicher Schriftstücke verpflichtet, außer das Unternehmen verfügt über keinen Internetanschluss oder unterschreitet die Umsatzgrenze zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen.
ACHTUNG: Wie berichtet wurden viele Unternehmen durch eine automatische Übernahme von Daten aus z. B. FinanzOnline im Teilnehmerverzeichnis angelegt und die Behörden können bereits ab 1.12.2019 an Teilnehmer im Teilnehmerverzeichnis elektronisch zustellen. Zur Abholung von elektronischen Zustellungen ist unter anderem eine Registrierung am Unternehmensserviceportal (USP - https://www.usp.gv.at) erforderlich, im Anzeigemodul „MeinPostkorb“ können Sie als Postbevollmächtigter unter anderem die E-Mail-Adresse für Verständigungen über neue Nachrichten eingegeben. Weitere Informationen finden Sie www.usp.gv.at und auf www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung.
Stand: 26. November 2019