Kanzleimarketing
Mobile Version

Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Dezember 2022:

Steuerfreies Öffi-Ticket: Was ändert sich beim Pendlerpauschale?
Last-Minute-Steuertipps

Last-Minute-Steuertipps

Tipps zu Weihnachtsgeschenken, Teuerungsprämie und SV-Ausnahme für Kleinunternehmer
... Artikel lesen

Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2023

Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2023

Höchst- und Mindestbeitragsgrundlage sowie Beitragssatz für 2023
... Artikel lesen

Wann haben Unternehmer Anspruch auf Diäten?

Wann haben Unternehmer Anspruch auf Diäten?

Wann liegt eine betrieblich veranlasste Reise vor?
... Artikel lesen

Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung?

Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung?

Auch die Finanz und Sozialversicherung erhöhen die Zinsen
... Artikel lesen

Wie wird der Dienstgeberbeitrag ab 2023 gesenkt?

Wie wird der Dienstgeberbeitrag ab 2023 gesenkt?

Wie wird der Dienstgeberbeitrag ab 2023 gesenkt?
... Artikel lesen

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2023

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2023

Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig
... Artikel lesen

Tipps für Ihre Weihnachtsrede

Tipps für Ihre Weihnachtsrede

Vorbereitung und Authentizität sind der Schlüssel zu einer guten Rede
... Artikel lesen

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2023

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2023

Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2023 ein Sachbezug in Höhe von 1,0 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen.

Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern.

Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 28. November 2022

Bild: Sergey Nivens - stock.adobe.com

MSP Steuerberatung GmbH u Co KG Peter-Mayr-Strasse 8 6020 Innsbruck Österreich +43 (0512) 575628-0 +43 (0512) 575628-30 www.msp.at 47.259373 11.387949