Kanzleimarketing
Mobile Version

Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Februar 2014:

Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden

Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden

Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen!
... Artikel lesen

Welche Änderungen plant die Regierung?

Welche Änderungen plant die Regierung?

Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft treten sollen.
... Artikel lesen

USt-Richtlinien-Wartungserlass

USt-Richtlinien-Wartungserlass

Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher.
... Artikel lesen

Gewinnfreibetrag

Gewinnfreibetrag

Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert.
... Artikel lesen

ImmoESt: Gilt die Hauptwohnsitzbefreiung auch für ein Arbeitszimmer?

ImmoESt: Gilt die Hauptwohnsitzbefreiung auch für ein Arbeitszimmer?

Private Grundstücksveräußerungen sind von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit.
... Artikel lesen

Arbeitgeber bezahlt Parkgebühr: Ist das steuerpflichtig?

Arbeitgeber bezahlt Parkgebühr: Ist das steuerpflichtig?

Erhält ein Dienstnehmer das amtliche Kilometergeld für dienstliche Fahrten,...
... Artikel lesen

Gesetzliche Unfallversicherung für selbständig Erwerbstätige

Gesetzliche Unfallversicherung für selbständig Erwerbstätige

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten erfasst.
... Artikel lesen

Wie viele Samstage dürfen Angestellte im Handel hintereinander ganztags arbeiten?
Machen Sie aus Ihrem Unternehmen eine Marke

Machen Sie aus Ihrem Unternehmen eine Marke

Was ist ausschlaggebend für den Kauf eines Produktes?
... Artikel lesen

Gewinnfreibetrag

Gewinnfreibetrag

Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert. Sie dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage des Gewinnfreibetrags miteinberechnet werden. Außer es wird zur Regelbesteuerung optiert. Substanzgewinne aus betrieblichem Kapitalvermögen oder Betriebsgrundstücken sind immer zu berücksichtigen – auch wenn sie mit 25 % besteuert werden. Dies gilt nicht, wenn dadurch ein Verlust entstehen oder sich erhöhen würde.

Eine Information des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) darüber finden Sie hier: findok.bmf.gv.at

Stand: 15. Jänner 2014

Bild: Warakorn - Fotolia.com

MSP Steuerberatung GmbH u Co KG Peter-Mayr-Strasse 8 6020 Innsbruck Österreich +43 (0512) 575628-0 +43 (0512) 575628-30 www.msp.at 47.259373 11.387949