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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Februar 2023:

Steuerspartipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2022

Steuerspartipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2022

Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nutzen.
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Haftet ein Vereinsobmann für die Steuerschulden des Vereins?
Sportler: Wie wurde die Grenze für steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen erhöht?
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.
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Neuerliche Zinserhöhung bei der Finanz

Neuerliche Zinserhöhung bei der Finanz

EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen.
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Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?

Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?

Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich.
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Wieviel ist Ihr Unternehmen wert?

Wieviel ist Ihr Unternehmen wert?

Bei bestimmten Anlässen ist es notwendig oder sinnvoll, den Wert des Unternehmens zu ermitteln.
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Haftet ein Vereinsobmann für die Steuerschulden des Vereins?

Haftet ein Vereinsobmann für die Steuerschulden des Vereins?

Personen, welche gemäß den Statuten zur Vertretung eines Vereins berufen sind, unterliegen der Haftung für Abgabenschulden nach § 9 BAO. Dies bedeutet, dass die zur Vertretung berufenen Personen für die Abgaben des Vereins insoweit privat haften, als diese infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können.

Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes

Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem jüngst entschiedenen Fall die Auffassung vertreten, dass eine Haftung eines Vereinsobmanns nach § 9 BAO dann schlagend werden kann, wenn ein bestehendes Vereinskonzept oder Statuten übernommen werden, ohne dass diese vom Vereinsobmann auf ihre abgabenrechtliche Korrektheit überprüft werden.

Wird beispielsweise einem gemeinnützigen Verein infolge einer Abgabenprüfung die Gemeinnützigkeit versagt, so kann der Vereinsobmann für allfällige Steuerschulden des Vereins zur Haftung herangezogen werden, wenn dieser im Zuge seiner Sorgfaltspflichten eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit durch einen fachlichen Experten (Steuerberater, Finanzverwaltung) verabsäumt hat.

Empfehlung für die Praxis

Die in § 9 BAO vorgesehene Haftung für Abgabenschulden ist sehr weit gefasst und wird auch bei bloßer leichter Fahrlässigkeit schlagend, während die im Vereinsgesetz vorgesehene Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit schlagend wird. Um für einen bestellten Vereinsvertreter eine Privathaftung für die Abgabenschulden des Vereins auszuschließen, empfiehlt es sich in der Praxis, sowohl die Statuten als auch den Vereinszweck stets von einem Fachexperten überprüfen zu lassen.

Stand: 27. Januar 2023

Bild: Gorodenkoff - stock.adobe.com

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