Was gibt es 2019 Neues bei Steuern und Sozialversicherung?
Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen.
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Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen.
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Es wird nun neu zwischen Einzweck-Gutscheinen und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden.
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Die Wirtschaftskammer finanziert sich hauptsächlich durch Umlagen der eigenen Mitglieder.
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Selbständige unterliegen keiner verpflichtenden Arbeitslosenversicherung, können dieser jedoch unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig beitreten.
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Die Bemessungsgrundlage des DZ ist die gleiche wie die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds.
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Eines der wichtigsten Ziele eines Unternehmens ist es, die Liquidität aufrechtzuerhalten und damit ständig zahlungsfähig zu sein.
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Mitglieder der Wirtschaftskammer, die Dienstnehmer beschäftigen, haben in der Regel den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ oder auch Kammerumlage 2) zu bezahlen, wenn die Bemessungsgrundlage € 1.095,00 pro Monat übersteigt.
Die Bemessungsgrundlage des DZ ist die gleiche wie die Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds. Das ist im Wesentlichen die Summe der Arbeitslöhne. Ist die Beitragsgrundlage € 1.460,00 oder weniger, so können von der Beitragsgrundlage € 1.095,00 abgezogen werden.
Der Beitragssatz, der auf die Beitragsgrundlage angewendet wird, ist je Bundesland unterschiedlich und beträgt ab 1.1.2019:
Burgenland | 0,42% |
Kärnten | 0,39% |
Niederösterreich | 0,38% |
Oberösterreich | 0,34% |
Salzburg | 0,40% |
Steiermark | 0,37% |
Tirol | 0,41% |
Vorarlberg | 0,37% |
Wien | 0,38% |
Die Kammerumlage 2 ist vom Kammermitglied im Zuge der Lohnverrechnung monatlich selbst zu berechnen und bis spätestens 15. des nächstfolgenden Monats an das Finanzamt abzuführen.
Stand: 27. Dezember 2018