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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Juli 2018:

Umsatzsteuer: Welche Vereinfachungen kommen für elektronische Dienstleistungen?

Umsatzsteuer: Welche Vereinfachungen kommen für elektronische Dienstleistungen?

Der Empfängerort ist dort, wo der private Leistungsempfänger seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Was ist die neue Abzugsteuer für Leitungsrechte?

Was ist die neue Abzugsteuer für Leitungsrechte?

Im Jahressteuergesetz 2018 (Gesetzesentwurf) wird die Besteuerung von Leitungsrechten neu geregelt.
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Wie ist eine falsche Nutzungsdauer eines Anlagegutes zu berichtigen?

Wie ist eine falsche Nutzungsdauer eines Anlagegutes zu berichtigen?

Die Nutzungsdauer ist grundsätzlich vom Steuerpflichtigen zu schätzen.
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Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung berechtigt einen Rechnungsempfänger grundsätzlich nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht.
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Ist der Gewinnfreibetrag bei Tod des Betriebsinhabers nachzuversteuern?

Ist der Gewinnfreibetrag bei Tod des Betriebsinhabers nachzuversteuern?

Bei natürlichen Personen kann bei betrieblichen Einkünften ein Gewinnfreibetrag unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen gewinnmindernd geltend gemacht werden.
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Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Wenn Sie in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
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Was bedeutet Performance Management für Unternehmen?

Was bedeutet Performance Management für Unternehmen?

Unter Performance Management wird Leistungsmanagement, also die Messung und Steuerung der Leistung eines Unternehmens verstanden.
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Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung berechtigt einen Rechnungsempfänger grundsätzlich nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht.

Um diesen Formvorschriften zu genügen, muss eine Rechnung grundsätzlich folgende Merkmale aufweisen:

  • Name und Anschrift des liefernden und des empfangenden Unternehmers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt; bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden, genügt die Angabe des Abrechnungszeitraums – jedoch nur, wenn dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt.
  • Das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz. Falls eine Steuerbefreiung besteht: ein Hinweis darauf, dass die Lieferung oder sonstige Leistung steuerbefreit ist, oder ein Hinweis auf einen Übergang der Steuerschuld.
  • Den auf das Entgelt anfallenden Steuerbetrag. Für Rechnungen in Fremdwährungen gelten zusätzliche Bestimmungen.
  • das Ausstellungsdatum
  • eine fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung
  • die UID-Nummer (UID) des liefernden Unternehmers
  • Die UID-Nummer (UID) des empfangenden Unternehmers, wenn der Rechnungsbruttobetrag € 10.000,00 übersteigt.
  • Ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung, wenn sie angewendet wird (z. B. Autohandel, Antiquitätenhändler).

Bei bestimmten Rechnungsarten, wie z. B. Kleinbetragsrechnungen (bis max. € 400,00), Anzahlungen, Schlussrechnungen, Dauerrechnungen, Rechnungen in der Bauwirtschaft oder Rechnungen mit Auslandstatbeständen gelten zusätzliche Vorschriften.

Stand: 27. Juni 2018

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

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