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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Juli 2019:

Wann liegt bei Vermietung einer Immobilie an einen Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Wann liegt bei Vermietung einer Immobilie an einen Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Das Bundesministerium für Finanzen hat nun auf Basis einiger Urteile des Verwaltungsgerichtshofes seine Rechtsansicht zu dieser Thematik in einer eigenen Information veröffentlicht.
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Muss man in Österreich auch ohne Wohnsitz Steuern zahlen?

Muss man in Österreich auch ohne Wohnsitz Steuern zahlen?

Hat man in Österreich einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist man unbeschränkt steuerpflichtig.
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Wie sind Geschäftsessen steuerlich abzugsfähig?

Wie sind Geschäftsessen steuerlich abzugsfähig?

Bei der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten gilt es, Ertragsteuerrecht und Umsatzsteuerrecht auseinanderzuhalten.
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Kontrollieren Sie den IBAN vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt!

Kontrollieren Sie den IBAN vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt!

Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an das Finanzamt und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.
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A1-Bescheinigung bei Dienstreisen in die EU/EWR/Schweiz nicht vergessen!

A1-Bescheinigung bei Dienstreisen in die EU/EWR/Schweiz nicht vergessen!

Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine Unterscheidung zwischen einer Entsendung und einer Dienstreise.
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Wie sind Bezüge von Gesellschaftern-Geschäftsführern steuer- und sozialversicherungsrechtlich einzuordnen?

Wie sind Bezüge von Gesellschaftern-Geschäftsführern steuer- und sozialversicherungsrechtlich einzuordnen?

Bei einer Beteiligung von mehr als 25 % handelt es sich steuerlich um eine „wesentliche Beteiligung“.
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Wie Sie auch als Unternehmer entspannt Ihren Urlaub  antreten können

Wie Sie auch als Unternehmer entspannt Ihren Urlaub antreten können

Planen Sie jene Aufgaben, von denen Sie bereits wissen, dass diese während Ihres Urlaubes zur Erledigung anstehen.
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Wie sind Bezüge von Gesellschaftern-Geschäftsführern steuer- und sozialversicherungsrechtlich einzuordnen?

Wie sind Bezüge von Gesellschaftern-Geschäftsführern steuer- und sozialversicherungsrechtlich einzuordnen?

Gesellschafter-Geschäftsführer fallen in der Regel mit ihren Einkünften steuerlich entweder unter die Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, sozialversicherungsrechtlich entweder unter die ASVG- oder GSVG Versicherung. Ganz wesentlich ist dies vom Beteiligungsausmaß abhängig, wobei für Steuerzwecke und Sozialversicherungsrecht unterschiedliche Grenzen gelten.

Bei einer Beteiligung von mehr als 25 % handelt es sich steuerlich um eine „wesentliche Beteiligung“. Die Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers sind dann bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit zu erfassen. Liegt das Beteiligungsausmaß bei höchstens 25 %, so zählen die Einkünfte aus der Geschäftsführertätigkeit des Geschäftsführers in aller Regel zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Grundsätzlich gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich Folgendes:

Lohnsteuerpflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer bis 25 % Beteiligung sind als Dienstnehmer nach dem ASVG pflichtversichert. Bei einem Dienstverhältnis mit Beteiligung über 25 % bis unter 50 % besteht je nach Gestaltung des Dienstvertrags eine Pflichtversicherung nach dem ASVG oder GSVG. Hier ist auch wesentlich, ob der Gesellschafter eine Sperrminorität besitzt. Ab 50 % Beteiligung besteht eine Pflichtversicherung nach GSVG.

Neben diesen grundsätzlichen Aussagen gibt es eine Reihe von Sonderfällen. Auch ist auf die Besteuerung und die anfallenden Sozialversicherungsabgaben bei Ausschüttungen zu achten. Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche optimale Gestaltung von Bezügen von Gesellschafter-Geschäftsführern erfordert daher jedenfalls eine individuelle Beratung.

Stand: 25. Juni 2019

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

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