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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Juli 2022:

Wie ist die neue Kurzarbeit ab Juli 2022 geregelt?

Wie ist die neue Kurzarbeit ab Juli 2022 geregelt?

Übersicht über die Regelungen der neuen Kurzarbeit ab Juli 2022
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Welche Änderungen bringt das Teuerungsentlastungspaket?

Welche Änderungen bringt das Teuerungsentlastungspaket?

Viele Einzelmaßnahmen sollen steuerliche Erleichterung bringen.
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Unter welchen Voraussetzungen sind Spenden für die Ukraine steuerlich abzugsfähig?

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Welchen betraglichen Beschränkungen unterliegt der Spendenabzug für die Ukraine?
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Verfassungsgerichtshof kippt Abzugsverbot für Abfertigungszahlungen aus Sozialplänen

Verfassungsgerichtshof kippt Abzugsverbot für Abfertigungszahlungen aus Sozialplänen

Unterliegen Abfertigungen aus Sozialplänen dem Betriebsausgabenabzugsverbot?
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Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2022 – Neue Sachbezugswerte ab 2023

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2022 – Neue Sachbezugswerte ab 2023

Dies betrifft Wohnraum den der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt.
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Ist eine Pendlerpauschale bei Kostenübernahme des Öffi-Tickets durch den Arbeitgeber möglich?
Verlängerung der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse beschlossen

Verlängerung der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse beschlossen

Eine verlängerte Frist für die Offenlegung und Aufstellung von Jahresabschlüssen wurde beschlossen.
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Wie wurde der Familienbonus Plus erhöht?

Wie wurde der Familienbonus Plus erhöht?

Mehr Steuerersparnis durch die Steuerreform und Teuerungsentlastungspaket.
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Wie Ihre Kunden zu Weiterempfehlern werden

Wie Ihre Kunden zu Weiterempfehlern werden

Egal wie gut die eigene Verkaufsmannschaft ist, es gilt: Die beste Erfolgsquote hat meist ein Weiterempfehler.
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Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2022 – Neue Sachbezugswerte ab 2023

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2022 – Neue Sachbezugswerte ab 2023

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31.10. des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetz bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen.

Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2022 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2023 maßgeblich:

Bundesland Richtwert pro m² Wohnflächenausmaß
Neu ab 1.4.2022
Für Sachbezugswerte ab 2023
Alt seit 1.4.2019
Für Sachbezugswerte 2020 bis 2022
Burgenland € 5,61 € 5,30
Kärnten € 7,20 € 6,80
Niederösterreich € 6,31 € 5,96
Oberösterreich € 6,66 € 6,29
Salzburg € 8,50 € 8,03
Steiermark € 8,49 € 8,02
Tirol € 7,50 € 7,09
Vorarlberg € 9,44 € 8,92
Wien € 6,15 € 5,81

Dieser Wert kann in bestimmten Fällen durch Abschläge vermindert werden. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezugswert. Weitere Bestimmungen zur Berechnung des Sachbezugswerts – insbesondere bei gemieteten Wohnungen – sind zu beachten.

Stand: 28. Juni 2022

Bild: Vitaliy - stock.adobe.com

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