Kanzleimarketing
Mobile Version

Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Mai 2013:

Wird die Gründung einer GmbH billiger?

Wird die Gründung einer GmbH billiger?

Ab 1. Juli 2013 soll das Gründen einer GmbH einfacher werden.
... Artikel lesen

Wer haftet für die Schulden?

Wer haftet für die Schulden?

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 wurde die Geschäftsführer-Haftung auch auf den faktischen Geschäftsführer ausgedehnt.
... Artikel lesen

Wirken Unfallkosten steuermindernd?

Wirken Unfallkosten steuermindernd?

Passiert bei einer beruflich veranlassten Fahrt eines Dienstnehmers ein Verkehrsunfall, so können die Reparaturkosten als Werbungskosten abzugsfähig sein.
... Artikel lesen

Reisen mit den Mitarbeitern

Reisen mit den Mitarbeitern

Der Aufwand für den Ausflug darf im Rahmen des freiwilligen Sozialaufwands als Betriebsausgabe abgezogen werden.
... Artikel lesen

Reisen mit den Mitarbeitern

Reisen mit den Mitarbeitern

Wie wird der Betriebsausflug steuerrechtlich behandelt?

Der Aufwand für den Ausflug darf im Rahmen des freiwilligen Sozialaufwands als Betriebsausgabe abgezogen werden. Für die Mitarbeiter gilt: Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist bis zu € 365,00 pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei.

VSt-Abzug beim Betriebsausflug

Was ist eine Reiseleistung nach dem UStG?

Im Umsatzsteuergesetz ist die Besteuerung von Reiseleistungen eigens geregelt. Danach sind Reisevorleistungen Leistungen von Dritten, die den Reisenden unmittelbar zugutekommen. Laut den USt-Richtlinien gelten diese Regelungen für alle Unternehmer, die Reiseleistungen erbringen. Es muss sich dabei nicht um einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro handeln. Von solchen Reisevorleistungen darf keine Vorsteuer abgezogen werden.

Aktuelle Entscheidungen

Der Unabhängige Finanzsenat Wien sah in einer Entscheidung vom Dezember 2012 den Vorsteuerabzug gegeben. Laut dem UFS ist hier keine Reiseleistung im Sinne des UStG gegeben, da die erbrachte Leistung nicht gegen Entgelt erfolgt ist, liegt ein nicht steuerbarer Umsatz vor. Für Reiseleistungen, die für das Unternehmen selbst erworben werden, steht daher ein Vorsteuerabzug zu.

Im Februar 2013 sieht der UFS-Graz den Vorsteuerabzug für die Reisevorleistungen bei einem Betriebsausflug allerdings als nicht gegeben. Nur wenn die Reise im unternehmerischen Interesse gelegen ist, und es damit an einer Leistung gegenüber den Arbeitnehmern fehlt, könnte ein Vorsteuerabzug zustehen. In diesem Fall war bei den Dienstnehmern auch ein Sachbezug anzusetzen, daher kann laut dem UFS nicht davon ausgegangen werden, dass die Vorteilszuwendung an die Reisenden vom unternehmerischen Interesse überlagert wird.

Stand: 11. April 2013

Bild: Gerhard Bittner - Fotolia.com

MSP Steuerberatung GmbH u Co KG Peter-Mayr-Strasse 8 6020 Innsbruck Österreich +43 (0512) 575628-0 +43 (0512) 575628-30 www.msp.at 47.259373 11.387949