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Der Verfassungsgerichtshof hat 2012 die Regelung zur Bemessung der Grunderwerbsteuer aufgehoben.
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Seit 1.3.2014 wird die NoVA beim Kauf eines neuen Autos ausschließlich nach dem Kohlendioxid-Ausstoß berechnet.
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Der Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wurde in den letzten Wochen heftig kritisiert.
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In den Zusammenfassenden Meldungen (ZM) werden Waren und Dienstleistungen die von Österreich in EU-Staaten gelangt sind, vermerkt.
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Wenn Sie auf den Fall der Fälle vorbereitet sind, sehen Sie einer Kontrolle viel entspannter entgegen.
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Arbeitgeber müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden.
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Deutsche Unternehmer müssen mit der Gelangensbestätigung nachweisen.
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Beim Blog Marketing gibt es zwei Wege: selbst bloggen oder die eigenen Produkte von einem bekannten Blogger bewerben zu lassen.
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Arbeitgeber müssen dem Krankenversicherungsträger geänderte Daten melden. Neben den Änderungen, die Mitarbeiter betreffen, müssen auch Datenänderungen vom Arbeitgeber selbst gemeldet werden. Allerdings nur, wenn sie für den Krankenversicherungsträger wichtig sind.
Die Daten auf dem neuesten Stand zu halten hat auch Vorteile, denn wenn z.B. die Kontaktdaten veraltet sind, erschwert das die Kommunikation. Womöglich kann der Krankenversicherungsträger dann wichtige Informationen nicht oder nur verspätet mitteilen.
In diesem Fall ist ein aktueller Firmenbuchauszug bzw. die neue Firmenbuchnummer zu melden. Wenn sich die Steuernummer ändert, bekommt das Unternehmen auch eine neue Beitragskontonummer.
Adressänderungen können formlos bekannt gegeben werden. Wenn in ein anderes Bundesland übersiedelt wird, ist eine andere Gebietskrankenkasse zuständig. Die Dienstnehmer sind daher bei der alten abzumelden und bei der neuen anzumelden. Als Grund für die Abmeldung ist „Ummeldung“ anzugeben. In diesem Fall ist keine Auflösungsabgabe zu entrichten.
Bei Firmenübernahmen benötigt die Krankenkasse den Umgründungs- oder Übernahmevertrag. Auch hier erhalten Sie eine neue Beitragskontonummer, wenn sich die Steuernummer ändert.
Das neue Gewerbe muss zumindest mitgeteilt werden bzw. sollte der neue Gewerbeschein an den Sozialversicherungsträger gesendet werden.
Auch Änderungen von Vollmachten sind zu melden. Wird eine neue Vollmacht ausgestellt, muss sie dem Versicherungsträger übermittelt werden.
Stand: 07. April 2014