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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Mai 2018:

Wie erfährt die Finanz von Kapitalabflüssen?

Wie erfährt die Finanz von Kapitalabflüssen?

Mit der Steuerreform 2015 wurde auch das sogenannte Kapitalabfluss-Meldegesetz geschaffen.
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Registrierkasse: Wie funktioniert der laufende Betrieb?

Registrierkasse: Wie funktioniert der laufende Betrieb?

Nach Erstellung und Prüfung des Startbelegs beginnt der laufende Betrieb.
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Was ist bei Managerversicherungen steuerlich zu beachten?

Was ist bei Managerversicherungen steuerlich zu beachten?

Manager, Geschäftsführer und Prokuristen sehen sich zunehmend mit persönlichen Haftungsfragen konfrontiert.
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Was ist die Grundsteuer?

Was ist die Grundsteuer?

Von der Politik werden gelegentlich Vermögenssteuern thematisiert.
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Umsatzsteuer: Was ist eine Großreparatur bei Gebäuden?

Umsatzsteuer: Was ist eine Großreparatur bei Gebäuden?

Der Begriff „Großreparatur“ wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung genauer definiert.
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Wie kann ich meine Abgaben entrichten?

Wie kann ich meine Abgaben entrichten?

So sind z. B. Zahlungen mit Scheck möglich, eine Hingabe von Wechsel jedoch explizit nicht.
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Was ist eine Blockchain?

Was ist eine Blockchain?

Im Geschäftsleben treten, wenn für Geschäfte ein gewisses Vertrauen notwendig ist, oft Vermittler auf, zu denen die Geschäftspartner Vertrauen haben.
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Umsatzsteuer: Was ist eine Großreparatur bei Gebäuden?

Umsatzsteuer: Was ist eine Großreparatur bei Gebäuden?

Ändern sich bei einem Gebäude, das der Unternehmer als Anlagevermögen verwendet, die Verhältnisse, die im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung für den Vorsteuerabzug maßgebend waren, so ist in einem bestimmten Ausmaß eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges durchzuführen. Dies gilt sinngemäß auch für Vorsteuerbeträge, die bei Gebäuden auf Kosten von Großreparaturen entfallen.

Der Begriff „Großreparatur“ wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung genauer definiert. Daraufhin hat das BMF auch die Umsatzsteuerrichtlinien angepasst:

Eine „Großreparatur“ im Sinne der Umsatzsteuer sei ein

  • nicht aktivierungspflichtiger (zum Berichtigungszeitpunkt nicht vollständig verbrauchter) Aufwand,
  • der nicht „regelmäßig“ erwächst und
  • von dem sich sagen lässt, er falle „ins Gewicht“. Das ist auch gegeben, wenn der Aufwand, in Relation zum „gesamten Anschaffungswert“ des Grundstücks bzw. Gebäudes, nur gering ist.

(In der entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes war die Wertrelation von Großreparatur zu Gebäude nur 2 %.)

Stand: 25. April 2018

Bild: violetkaipa - Fotolia.com

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