Was umfasst das geplante Digitalsteuerpaket?
Das Finanzministerium hat den ersten Teil des sogenannten Digitalsteuerpakets zur Begutachtung versendet.
... Artikel lesen
Das Finanzministerium hat den ersten Teil des sogenannten Digitalsteuerpakets zur Begutachtung versendet.
... Artikel lesen
Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof
... Artikel lesen
Ein Mehrfachversicherter kann sich grundsätzlich bei jedem Arztbesuch die zuständige Krankenversicherung aussuchen.
... Artikel lesen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Österreich.
... Artikel lesen
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich an jenem Richtwert je Quadratmeter und Monat, der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres gilt.
... Artikel lesen
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist als Kapitalgesellschaft ein eigenes Steuersubjekt.
... Artikel lesen
Auch wenn man viele Aufgaben delegieren kann, bleiben jedoch meist einige wichtige Aufgaben, die selbst zu erledigen sind.
... Artikel lesen
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist als Kapitalgesellschaft ein eigenes Steuersubjekt. Gewinne der GmbH unterliegen auf Ebene der Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Diese beträgt 25 %.
Sofern Gewinne an natürliche Personen ausgeschüttet werden, unterliegen die ausgeschütteten Gewinnanteile auf Ebene der Gesellschafter der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 %. Der an den Gesellschafter ausgeschüttete Gewinn unterliegt somit einer Steuerbelastung von insgesamt 45,63 %.
Sollte die Kapitalgesellschaft Verluste erzielen, können diese nur auf Ebene der Kapitalgesellschaft verwertet werden (in Folgejahren abgezogen). Die Verluste können also grundsätzlich nicht auf den Gesellschafter übergehen.
Auch in wirtschaftlich nicht erfolgreichen Jahren muss eine Kapitalgesellschaft Körperschaftsteuer abführen (Mindestkörperschaftsteuer). Für alle ab dem 1.7.2013 neu gegründeten GmbHs beträgt die Mindestkörperschaftsteuer
Für alle vor dem 1.7.2013 gegründeten GmbHs beträgt die Mindestkörperschaftsteuer € 1.750,00 p. a.
Stand: 29. April 2019