ASVG-Sozialversicherungswerte für 2015 (voraussichtlich)
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-,
Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten
Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes
Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt
für das Jahr 2015: 1,027.
ASVG |
Geringfügigkeitsgrenze |
täglich |
€ 31,17 |
monatlich |
€ 405,98 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 608,97 |
Höchstbeitragsgrundlage |
täglich |
€ 155,00 |
monatlich |
€ 4.650,00 |
jährlich für Sonderzahlungen |
€ 9.300,00 |
Höchstbeitragsgrundlage |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung |
€ 5.425,00 |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem
Einkommen
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu
tragen hat, beträgt:
Monatliche Beitragsgrundlage |
Versichertenanteil |
bis € 1.280,00 |
0 % |
über € 1.280,00 bis € 1.396,00 |
1 % |
über € 1.396,00 bis € 1.571,00 |
2 % |
über € 1.571,00 |
3 % |
Auflösungsabgabe
Wenn ein Dienstverhältnis aufgelöst wird, ist in vielen Fällen die
Auflösungsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe beträgt für 2015 €
118,00.
Stand: 30. Oktober 2014
Bild: Jürgen Fälchle - Fotolia.com