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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe November 2017:

Steuerspartipps zum Jahresende

Steuerspartipps zum Jahresende

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
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Was ist bei Rechnungen für Anzahlungen und Endabrechnungen zu beachten?

Was ist bei Rechnungen für Anzahlungen und Endabrechnungen zu beachten?

Damit Ihre Kunden sich auch schon bei geleisteten Anzahlungen die Vorsteuer vom Finanzamt holen können, müssen Sie die Umsatzsteuer auf einer Anzahlungsrechnung ebenfalls ausweisen.
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Was ändert sich für bestimmte Aushilfskräfte in der Sozialversicherung ab 1.1.2018?

Was ändert sich für bestimmte Aushilfskräfte in der Sozialversicherung ab 1.1.2018?

Für bestimmte Aushilfen kommt es ab 1.1.2018 zu einer Änderung in der Sozialversicherung.
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ASVG-Sozialversicherungswerte für 2018 (voraussichtlich)

ASVG-Sozialversicherungswerte für 2018 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
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Wie komme ich zu meinem Geld aus der Selbständigenvorsorge?

Wie komme ich zu meinem Geld aus der Selbständigenvorsorge?

Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter und sogenannte Neue Selbständige haben in der Regel 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage der Krankenversicherung als Selbständigenvorsorge zu bezahlen.
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Wie kann ich Risiken im Unternehmen managen?

Wie kann ich Risiken im Unternehmen managen?

Unternehmer sein, bedeutet Risiken eingehen: Ohne Risiko kein unternehmerischer Erfolg. Das Risikomanagement ist eine Aufgabe der Unternehmensführung.
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ASVG-Sozialversicherungswerte für 2018 (voraussichtlich)

ASVG-Sozialversicherungswerte für 2018 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2018: 1,029.

ASVG  
Geringfügigkeitsgrenze  
monatlich € 438,05
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 657,08
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 171,00
monatlich € 5.130,00
jährlich für Sonderzahlungen € 10.260,00
Höchstbeitragsgrundlage  
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 5.985,00

Stand: 30. Oktober 2017

Bild: phlppgrssr - Fotolia.com

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