ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
ASVG-Werte (voraussichtlich) |
Geringfügigkeitsgrenze |
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monatlich |
€ 475,86 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 713,79 |
Höchstbeitragsgrundlage |
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täglich |
€ 185,00 |
monatlich |
€ 5.550,00 |
jährlich für Sonderzahlungen |
€ 11.100,00 |
Höchstbeitragsgrundlage |
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monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung |
€ 6.475,00 |
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020. |
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Stand: 27. Oktober 2020
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