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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe November 2022:

Energiekostenzuschuss für Unternehmen: Richtlinie veröffentlicht

Energiekostenzuschuss für Unternehmen: Richtlinie veröffentlicht

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige ausgewählte Eckpunkte aus der sehr umfangreichen Richtlinie
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Wichtige Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss ab Montag, 7. November 2022

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Laut aws ist eine verpflichtende Voranmeldung für Unternehmen über den Fördermanager auf der aws-Homepage ab Montag, 7.11.2022 bis 28.11.2022 möglich
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Steuertipps zum Jahresende

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Wie können Sie bis zum Jahreswechsel noch Steuern sparen?
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Wo gibt es genauere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen?

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Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
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Sind studierende Kinder von gewerblichen Selbständigen krankenversichert?

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Der Krankenversicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf die versicherte Person
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Wie sollen Zuschüsse für Carsharing beim Mitarbeiter von der Lohnsteuer befreit werden?
Wie können ehemalige Mitarbeiter wieder für das Unternehmen gewonnen werden?
Wo gibt es genauere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen?

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Wie in der letzten Ausgabe der Steuernews berichtet, wurden im Nationalrat bereits im Sommer die Rahmenbedingungen für den Energiekostenzuschuss für Unternehmer beschlossen.

Die Bundesregierung hat Eckpunkte der – bei Drucklegung noch nicht veröffentlichten – Förderrichtlinie beschlossen. Hier dazu eine Übersicht:

  • Förderung für energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Bestimmte Unternehmen sind ausgenommen.
  • Jährliche Energiekosten mindestens 3 % des Produktionswertes bzw. Umsatzes (bezogen auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022.) Ausgenommen von diesem 3-%-Energieintensitätskriterium sind Betriebe bis max. € 700.000,00 Jahresumsatz.
  • Energie-Mehrkosten von 1.2.2022 bis zum 30.9.2022 werden gefördert.
  • Förderung ist an Energiesparmaßnahmen gebunden.
  • Vier Stufen:
    • Stufe 1: Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe werden mit 30 % der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert (max. € 400.000,00, min. € 2.000,00).
    • Stufe 2: Die Preise für Strom und Erdgas müssen sich zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 % des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 % gefördert (maximale Förderhöhe € 2 Mio.). Treibstoffe werden in dieser Stufe nicht gefördert.
    • Stufe 3: Unternehmen müssen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu € 25 Mio. möglich.
    • Stufe 4: In dieser Stufe können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu € 50 Mio. möglich.
  • Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen soll es für Kleinst- und Kleinbetriebe ein Pauschalfördermodell geben.
  • Die Registrierung soll von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein.
  • Ein Antrag ab Mitte November 2022 pro Unternehmen mit allen förderbaren Energieformen.

Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Die genauen Details der Förderrichtlinie waren bei Drucklegung abzuwarten. Sobald die Förderrichtlinie veröffentlicht ist, finden sich alle Details und Berechnungsbeispiele auf www.aws.at.

Stand: 25. Oktober 2022

Bild: leledaniele - stock.adobe.com

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