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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Oktober 2023:

Energiekostenzuschuss II (2023): Voranmeldung von 16.10. bis 2.11.2023

Energiekostenzuschuss II (2023): Voranmeldung von 16.10. bis 2.11.2023

Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023.
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Ab 5.12.2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur!

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Die ID Austria stellt eine Weiterentwicklung der Handysignatur bzw. der Bürgerkarte dar und wird diese ab 5.12.2023 ablösen.
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Muss ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf die Verjährung des Urlaubsanspruches hinweisen

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Urteil des Obersten Gerichtshofes verweist auf Aufforderungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers.
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Welche steuerlichen Maßnahmen gibt es für Betroffene von Katastrophenschäden?

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Umfangreiche Info des Finanzministeriums gibt eine Übersicht.
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Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

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Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG.
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Sind Vorgründungsaufwendungen steuerlich abzugsfähig?

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Steht der Betriebsausgaben- sowie Vorsteuerabzug auch für Ausgaben zu, die vor der Unternehmensgründung angefallen sind?
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Wen trifft die globale Mindestbesteuerung?

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Welchen Unternehmungen droht eine zusätzliche Steuerlast im Rahmen der globalen Mindeststeuer?
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Photovoltaikanlagen: Wie wurde die Einkommensteuerbefreiung geändert?

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Maximal Engpassleistung wurde erhöht – Neue maximale Anschlussleistung.
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Erstellen Sie jetzt das Budget 2024 für Ihr Unternehmen!

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Fehlentwicklungen erkennen – rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.
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Energiekostenzuschuss II (2023): Voranmeldung von 16.10. bis 2.11.2023

Energiekostenzuschuss II (2023): Voranmeldung von 16.10. bis 2.11.2023

Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023.

Möchte ein Unternehmen den Energiekostenzuschuss II beantragen, so ist eine Voranmeldung im Zeitraum 16.10. – 2.11.2023 unbedingt erforderlich. Es wird zwei Förderungsperioden geben: 1.1.-30.6.2023 und 1.7.-31.12.2023. Die Voranmeldung gilt für beide Förderungsperioden.

Nach der Voranmeldung wird ein Antragszeitraum zugewiesen. Es gilt ein „first come, first served”-Prinzip. Die Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen bestimmt die Zuweisung des Antragszeitraumes. Das verfügbare Förderungsbudget wird in der Reihenfolge der vollständigen Anträge vergeben.

Die Voranmeldung hat über den aws-Fördermanager (https://foerdermanager.aws.at) zu erfolgen.

Die Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss II, wie z. B. FAQ zur Voranmeldung finden Sie auf der Homepage des aws (www.aws.at/energiekostenzuschuss).

Stand: 17. Oktober 2023

Bild: Superingo - stock.adobe.com

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