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Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Frühling 2024:

Was ist die Beitragsgrundlagenoption?

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Wie funktioniert die Beitragsgrundlagenoption in der bäuerlichen Sozialversicherung?
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Was ist ein Servitut?

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Wie kommt es zur Entstehung eines Servituts?
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Wie ändert sich das Pensionsantrittsalter für Frauen ab Jänner 2024?

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Änderung des Einkommensteuergesetzes mit dem Progressionsanpassungsgesetz 2024.
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Was müssen Forstwirte im Zuge von Waldarbeiten besonders beachten?

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Welche Kennzeichnungs- und Meldepflichten müssen bei Forstarbeiten beachtet werden?
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Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2024

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2024

Regelbedarfssätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.
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Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?
Tipps für Ihr persönliches Zeitmanagement

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Ziele, Aufgabenliste, Identifikation von Zeitdieben, Zeitblöcke können helfen.
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Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst. Für 2024 gelten monatlich folgende Werte:

Alter Beihilfe pro Monat
ab Geburt € 132,30
ab 3 Jahren € 141,50
ab 10 Jahren € 164,20
ab 19 Jahren € 191,60

Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe:

  • für zwei Kinder gewährt wird: € 8,20
  • für drei Kinder gewährt wird: € 20,20
  • für vier Kinder gewährt wird: € 30,70
  • für fünf Kinder gewährt wird: € 37,20
  • für sechs Kinder gewährt wird: € 41,50
  • für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 60,30

Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 180,90.

Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2024 € 67,80 pro Monat und Kind.

Stand: 26. Februar 2024

Bild: JeanLuc - stock.adobe.com

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