Langzeit-Kurzarbeits-Bonus ab jetzt beantragbar
Wer hat Anspruch auf den neuen Langzeit-Kurzarbeits-Bonus?
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Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu € 3.000,00 im Kalenderjahr sind ab 2022 von der Einkommensteuer befreit. Dabei sind folgende Regelungen zu beachten:
Diese Befreiung betrifft nur die Lohnsteuer, nicht aber Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnnebenkosten.
Stand: 30. März 2022