Steuerspar-Checkliste 2019
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
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Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
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Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder Betriebsausgabe abzugsfähig.
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Bisher erfolgte die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben entweder durch ein Prüforgan eines Finanzamts oder eines Krankenversicherungsträgers.
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Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
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Mit zunehmender Unternehmensgröße wird es oft auch schon für kleinere Unternehmen notwendig, die Mitarbeiter in Teams zu gruppieren.
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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020
ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
€ 446,81 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 670,22 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 174,00 |
monatlich | € 5.220,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 10.440,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.090,00 |
Laut Ministerialentwurf des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes soll per 1.1.2019 der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % auf 1,2 % gesenkt werden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 29. Oktober 2018