Steuertipps zum Jahresende
Wie können Sie bis Jahreswechsel noch Steuern sparen?
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Die neue Teilpension als flexible Beschäftigungsform im Alter.
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Kein Zugriffsrecht der steuerlichen Vertretung auf Klientenpostfach.
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Deutlicher Anstieg bei der Höchstbeitragsgrundlage.
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Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien zur Trinkgeldregelung.
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(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.
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Die Bundesregierung hat bereits Anfang September angekündigt, den Investitionsfreibetrag im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 auf 20 % bzw. 22 % anzuheben.
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Die Österreichische Gesundheitskasse hat die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedoch nicht angehoben und bleibt gleich.
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Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
€ 551,10 |
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Grenzwert für die Dienstgeberabgabe |
€ 826,65 |
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Höchstbeitragsgrundlage monatlich |
€ 6.930,00 |
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Höchstbeitragsgrundlage täglich |
€ 231,00 |
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Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen |
€ 13.860,00 |
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Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen |
€ 8.085,00 |
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 1.1.2026:
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bis € 2.225,00 |
0 % |
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über € 2.225,00 bis € 2.427,00 |
1 % |
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über € 2.427,00 bis € 2.630,00 |
2 % |
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über € 2.630,00 |
2,95 % |
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
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bis € 2.225,00 |
0 % |
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über € 2.225,00 bis € 2.427,00 |
1 % |
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über € 2.427,00 |
1,15 % |
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für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten |
€ 1.113,60 |
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für Zivildiener |
€ 1.566,00 |
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Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener monatlich |
€ 7,35 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 28. Oktober 2025