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Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Sommer 2023:

Abfindungszahlungen an weichende Erben bei der Hofübergabe

Abfindungszahlungen an weichende Erben bei der Hofübergabe

Wie sind weichende Erben bei einer Hofübergabe im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft abzufinden?
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Mehr Transparenz für die Finanz bei Inseraten auf Onlineplattformen

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Welche Transaktionen auf Onlineplattformen werden an die Finanz gemeldet?
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Wie sind Ausschüttungen oder Zuwendungen aus Agrargemeinschaften steuerlich zu behandeln?

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Steuerliche Behandlung der Ausschüttung oder Zuwendung von Agrargemeinschaften.
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Wie hoch sind die Zinsen, falls ich meine Steuern später bezahle?

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Mit Stundung und Ratenzahlung können Steuern später bezahlt werden.
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Wie sind Rodungs- und Stilllegungsprämien steuerlich zu behandeln?

Wie sind Rodungs- und Stilllegungsprämien steuerlich zu behandeln?

Steuerliche Behandlung von Rodungs- und Stilllegungsprämien bei Obst- und Weinbaubetrieben.
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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.
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Wie können Konflikte in Teams gelöst werden?

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Tipps für die Führungsaufgabe Konfliktmanagement.
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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2023 folgende Sätze:

Altersgruppe  
0 - 5 Jahre € 320,00
6 - 9 Jahre € 410,00
10 - 14 Jahre € 500,00
15 - 19 Jahre € 630,00
20 Jahre oder älter € 720,00

Stand: 29. Mai 2023

Bild: PIXMatex - stock.adobe.com

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