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Landwirtschaftsnews

Artikel der Ausgabe Winter 2023:

Was muss beim Betrieb eines Hofladens steuerlich beachtet werden?

Was muss beim Betrieb eines Hofladens steuerlich beachtet werden?

Wie sind Verkäufe im Rahmen eines Hofladens steuerlich zu behandeln?
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Wer darf Abfindungsbrand aus Getreide herstellen?

Wer darf Abfindungsbrand aus Getreide herstellen?

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Abfindungsbrand aus Getreide hergestellt werden darf?
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Was bewirkt die Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif für 2024?

Was bewirkt die Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif für 2024?

Änderung des Einkommensteuergesetzes mit dem Progressionsanpassungsgesetz 2024.
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Was ändert sich bei der Entnahme landwirtschaftlicher Betriebsgebäude ab 1.7.2023?

Was ändert sich bei der Entnahme landwirtschaftlicher Betriebsgebäude ab 1.7.2023?

Neuregelung der Entnahmebesteuerung von Betriebsgebäuden durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2023.
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Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig.
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Steuerfreie Teuerungsprämie noch 2023 nutzen
Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024

Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG.
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Wie Ihre Kunden zu Weiterempfehlern werden

Wie Ihre Kunden zu Weiterempfehlern werden

Auf Qualität, Service und Beschwerdemanagement achten.
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Steuerfreie Teuerungsprämie noch 2023 nutzen

Steuerfreie Teuerungsprämie noch 2023 nutzen

Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt (Teuerungsprämie), sind

  • bis € 2.000,00 pro Jahr steuerfrei und zusätzlich
  • bis € 1.000,00 pro Jahr steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer bestimmten lohngestaltenden Vorschrift erfolgt.

Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

Soweit Zulagen und Bonuszahlungen nicht durch diese Bestimmungen erfasst werden, sind sie nach dem Tarif zu versteuern.

Werden in den Kalenderjahren 2022 und 2023 sowohl eine steuerfreie Arbeitnehmergewinnbeteiligung als auch eine Teuerungsprämie ausbezahlt, sind diese nur insoweit steuerfrei, als sie insgesamt den Betrag von € 3.000,00 pro Jahr nicht übersteigen. Nach Gewährung einer steuerfreien Teuerungsprämie kann eine Mitarbeitergewinnbeteiligung nur mehr im verbleibenden Ausmaß bis € 3.000,00 steuerfrei ausbezahlt werden. Umgekehrt kann nach Gewährung einer steuerfreien Gewinnbeteiligung eine Teuerungsprämie ebenfalls nur mehr im verbleibenden Ausmaß bis € 3.000,00 steuerfrei pro Jahr ausbezahlt werden.

Stand: 27. November 2023

Bild: drewsdesign - stock.adobe.com

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