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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Herbst 2025:

Welche Berufskleidung können Ärzte von der Steuer absetzen?

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Spezielle Berufskleidung und deren Reinigung sind von der Steuer absetzbar.
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Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?

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Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer.
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Tipp: Kostenlose Pensionsversicherung bei der Pflege naher Angehöriger

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Pensionsanspruch und Versicherungszeiten auch während der Pflege sichern.
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Standortwahl Ärztezentrum – was muss unbedingt beachtet werden?

Standortwahl Ärztezentrum – was muss unbedingt beachtet werden?

Was muss beim Bezug zentraler Verwaltungsleistungen durch Ärzte umsatzsteuerlich beachtet werden?
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Selbstbehalte beim Krankentransport

Selbstbehalte beim Krankentransport

Planbare Krankentransporte unterliegen ab. 1 Juli 2025 einem Selbstbehalt.
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Unwissenschaftliche Behauptungen – Meinungsfreiheit?

Unwissenschaftliche Behauptungen – Meinungsfreiheit?

Grundsätzlich genießen praktizierende Ärztinnen und Ärzte nach Art. 10 EMRK das Recht auf freie Meinungsäußerung.
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Kulturlinks – Herbst 2025

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Im Herbst 2025 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!
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Unwissenschaftliche Behauptungen – Meinungsfreiheit?

Unwissenschaftliche Behauptungen – Meinungsfreiheit?

Sachverhalt

Ein Arzt war als Allgemeinmediziner tätig und betrieb eine Website zum Thema „Ganzheitsmedizin“. Auf dieser kritisierte er – aus Anlass von Medienberichten über den Tod eines ungeimpften Mädchens an den Folgen eines Zeckenbisses – dass durch diese Berichte fälschlicherweise Ängste geschürt werden.

Er vertritt die Ansicht, dass chemische Impfungen niemals vor Krankheit schützen und es sei keine einzige Krankheit durch Impfungen verschwunden.

Aufgrund dieser Aussage erfolgte eine Verurteilung durch den Disziplinarrat der ÖÄK mit einer bedingten Geldstrafe.

Diese Entscheidungen wurden von den österreichischen Rechtsmittelinstanzen bestätigt. Daher wandte sich der betroffene Arzt an den EGMR.

Rechtliche Beurteilung

Grundsätzlich genießen praktizierende Ärztinnen und Ärzte zwar nach Art. 10 EMRK das Recht auf freie Meinungsäußerung und haben damit das Recht, an Debatten über Fragen der öffentlichen Gesundheit teilzunehmen und dabei auch kritische Meinungen zu äußern. Da Ärzte jedoch eine Schlüsselrolle bei solchen Debatten spielen, werden Ihnen auch berufliche Verpflichtungen zum Schutz der Gesundheit auferlegt.

Im vorliegenden Fall waren die Aussagen nicht nur kategorisch sondern auch wissenschaftlich nicht verifizierbar. Daher war auch eine Strafsanktion mit einem Betrag, der unter dem durchschnittlichen Monatseinkommen von Ärzten liegt, nach Auffassung des EGMR verhältnismäßig.

Stand: 26. August 2025

Bild: LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

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