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Steuernews für Ärzte

Artikel der Ausgabe Sommer 2023:

Umsatzsteuer: Was ist bei Leistungen eines Dienstleisters aus der EU für den Arzt zu beachten?

Umsatzsteuer: Was ist bei Leistungen eines Dienstleisters aus der EU für den Arzt zu beachten?

Bei Netto-Angeboten von Dienstleistungen aus dem EU-Ausland kann Umsatzsteuer für den Leistungsempfänger anfallen.
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Pauschale Absetzbarkeit von Öffi-Tickets für Unternehmer

Pauschale Absetzbarkeit von Öffi-Tickets für Unternehmer

Erleichterte Absetzbarkeit von Öffi-Tickets als pauschale Betriebsausgabe auch für Selbständige.
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Achtung: Verlängerung des Ausweises für Gesundheitsberufe!

Achtung: Verlängerung des Ausweises für Gesundheitsberufe!

Die Berufsberechtigung ist nur fünf Jahre gültig.
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Wie hoch sind die Zinsen, falls ich meine Steuern später bezahle?

Wie hoch sind die Zinsen, falls ich meine Steuern später bezahle?

Mit Stundung und Ratenzahlung können Steuern später bezahlt werden.
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Abgabenänderungsgesetz 2023: Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit für Ärzte sollen erweitert werden

Abgabenänderungsgesetz 2023: Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit für Ärzte sollen erweitert werden

Behandlung von Insassen in Justizanstalten soll unter die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit fallen.
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Übernahme der Patientenkartei an Kassenplan- oder Ordinationsstättennachfolger

Übernahme der Patientenkartei an Kassenplan- oder Ordinationsstättennachfolger

Im Zuge seiner Pensionierung gab ein Arzt für Allgemeinmedizin seine Patientenkartei an eine Ärztin weiter.
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Kulturlinks – Sommer 2023

Kulturlinks – Sommer 2023

Kulturveranstaltungen - Sommer 2023
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Achtung: Verlängerung des Ausweises für Gesundheitsberufe!

Achtung: Verlängerung des Ausweises für Gesundheitsberufe!

Seit 1.7.2018 müssen Personen, die in einem der betroffenen Gesundheitsberufe arbeiten (im Wesentlichen Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste), im Gesundheitsberuferegister registriert sein und haben damit ihren Berufsausweis erhalten.

Zu beachten ist, dass die Berufsberechtigung nur fünf Jahre gültig ist. Der Ablauf der Berufsberechtigung ist auf der Rückseite des Berufsausweises oder im öffentlichen Register unter https://gbr-public.ehealth.gv.at ersichtlich. Frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit ist eine Verlängerung möglich. An die Verlängerung wird man von der Behörde schriftlich erinnert. Bei nicht rechtzeitiger Verlängerung darf der Beruf nicht mehr ausgeübt werden.

Möglichkeiten zur Verlängerung:

  • Online mittels Handy-Signatur oder ID-Austria unter https://gbr-wizard.ehealth.gv.at.
  • Mit dem Formular „Verlängerungsantrag“. Ausfüllen kann man das Formular elektronisch oder auf Papier. Es ist anschließend an die Behörde zu übermitteln (per E-Mail, Post, Bote oder persönlicher Abgabe, bei einem persönlichen Termin bei der Behörde).

Das neue Gültigkeitsdatum der Berufsberechtigung wird mit der Bearbeitung des Antrages durch die Behörde im öffentlichen Register ersichtlich.

Alle Informationen zum Gesundheitsregister und zur Verlängerung der Berufsberechtigung sind unter gbr.gv.at und https://www.arbeiterkammer.at/gbr abrufbar.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: andranik123 - stock.adobe.com

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