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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Artikel der Ausgabe Juni 2026:

Anhebung der Buchführungsgrenze und Aktivierungswahl angekündigt

Anhebung der Buchführungsgrenze und Aktivierungswahl angekündigt

Entlastungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen angekündigt
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Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?

Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?

Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug auch bei späterer unternehmerischer Tätigkeit
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Erklärungspflicht für deutsche Rentenbezüge in Österreich

Erklärungspflicht für deutsche Rentenbezüge in Österreich

Rentenbezüge aus Deutschland im Rahmen der österreichischen Steuererklärung
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Beantragung Stromkosten-Ausgleich für energieintensive Unternehmen
Gewinnfreibetrag im Zuge einer Unternehmensübertragung

Gewinnfreibetrag im Zuge einer Unternehmensübertragung

Wann kann es zu einer Nachversteuerung kommen?
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Sind Strafverteidigungskosten eine Betriebsausgabe?

Sind Strafverteidigungskosten eine Betriebsausgabe?

Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten nur im betrieblichen Kontext
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Aktivpension für 2027 im Ministerrat beschlossen

Aktivpension für 2027 im Ministerrat beschlossen

Zuverdienst bis zu € 15.000,00 jährlich steuerfrei
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Gewinnfreibetrag im Zuge einer Unternehmensübertragung

Gewinnfreibetrag im Zuge einer Unternehmensübertragung

Besteht für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, so ist hierfür ein Sachbezug anzusetzen.

Erweiterung der Ausnahmen vom Sachbezug

Ein Sachbezugswert für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte ist nicht anzusetzen,

  • wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die aufgrund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen (z. B. ÖAMTC- oder ARBÖ-Fahrzeuge, Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank),
  • wenn Berufschauffeurinnen bzw. Berufschauffeure das Fahrzeug (Pkw, Kombi, Fiskal-Lkw), das privat nicht verwendet werden darf, nach der Dienstverrichtung mit nach Hause nehmen.

Weiters muss seit 1.1.2026 kein Sachbezug angesetzt werden, wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt, die nicht zur überwiegenden Personenbeförderung gebaut sind und nach der ab 1.7.2025 geltenden Rechtslage nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegen würden (z. B. Kastenwägen, Pritschenwägen).

Werden Spezialfahrzeuge bzw. Kraftfahrzeuge, die nicht zur überwiegenden Personenbeförderung gebaut sind und somit nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegen, anderweitig privat genutzt, ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berücksichtigen. Im Rahmen der letzten Wartung der Lohnsteuerrichtlinien wurde diesbezüglich auch klargestellt, dass von keiner privaten Nutzung hier auszugehen ist, wenn diese seitens des Arbeitgebers nachweislich untersagt wurde.

Um hier für kommende Lohnabgabenprüfungen gut gerüstet zu sein, müssen Fahrtenbücher, sollten solche geführt werden, stets lückenlos geführt und auch durch den Arbeitgeber laufend auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: NINENII - stock.adobe.com

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