Was ist der aktuelle Stand bei den neuen Kündigungsfristen für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe?
Rechtsunsicherheit im Hotel- und Gastgewerbe bei Kündigungen
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Bei Unternehmensübergaben sind Regelungen in vielen unterschiedlichen Rechtsbereichen zu beachten
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Deutliche Anhebung in allen Bundesländern
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Viele Einzelmaßnahmen sollen steuerliche Erleichterung bringen
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Um Trinkgelder steuerfrei abrechnen zu können, sind einige Voraussetzungen zu beachten
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Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG
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Personalkosten sind ein wesentlicher Teil der Kosten eines Gastronomieunternehmens oder eines Hotels
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Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31.10. des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetz bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen.
Dieser Richtwert wurde per 1.4.2022 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2023 maßgeblich:
Bundesland | Richtwert pro m² Wohnflächenausmaß | |
Neu ab 1.4.2022 Für Sachbezugswerte ab 2023 |
Alt seit 1.4.2019 Für Sachbezugswerte 2020 bis 2022 |
|
Burgenland | € 5,61 | € 5,30 |
Kärnten | € 7,20 | € 6,80 |
Niederösterreich | € 6,31 | € 5,96 |
Oberösterreich | € 6,66 | € 6,29 |
Salzburg | € 8,50 | € 8,03 |
Steiermark | € 8,49 | € 8,02 |
Tirol | € 7,50 | € 7,09 |
Vorarlberg | € 9,44 | € 8,92 |
Wien | € 6,15 | € 5,81 |
Dieser Wert kann in bestimmten Fällen durch Abschläge vermindert werden. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezugswert. Weitere Bestimmungen zur Berechnung des Sachbezugswerts – insbesondere bei gemieteten Wohnungen – sind zu beachten.
Stand: 28. September 2022